Beschlussvorlage - VO/3417/18/2
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan RO 12.04 "Nahversorgung Stegbruch" sowie Flächennutzungsplanteiländerung "Sonderbaufläche Nahversorgung Stegbruch" – Abwägungs-, Satzungs- und Feststellungsbeschluss sowie städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Anhörung
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Anhörung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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03.05.2018
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.02.2019
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Anhörung
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(nicht gesetzt)
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Anhörung
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18.06.2019
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.06.2019
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Beschlussvorschlag
- Städtebaulicher Vertrag
Dem städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Vorhabenträger FMZ Im Stegbruch GmbH & Co. KG, Mandelbachtal wird zugestimmt. Anlage 16 ist Teil des Beschlusses
- Abwägungsbeschluss
Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan RO 12.04 "Nahversorgung Stegbruch" sowie zur Flächennutzungsplanteiländerung "Nahversorgung Stegbruch" beschlossen.
Anlage 1 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.
- Satzungsbeschluss
Gemäß. § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan RO 12.04 "Nahversorgung Stegbruch", bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, als Satzung beschlossen.
Die Begründung wird gebilligt.
Anlage 2 – Planzeichnung einschließlich Textteil - und Anlage 3 – Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht – sind Teil des Beschlusses.
- Feststellungsbeschluss
Die Flächennutzungsplanteiländerung "Sonderbaufläche Nahversorgung Stegbruch", bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung, wird festgestellt.
Anlage 4 – Planzeichnung einschließlich Textteil – und Anlage 5 – Begründung mit Umweltbericht – sind Teil des Beschlusses.
Erläuterung
Ziel des Bebauungsplanes
Im Stadtteil Rohrbach ist zur besseren Nahversorgung der Bevölkerung die Errichtung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebs geplant. Derzeit ist fast der gesamte Ortskern fußläufig unterversorgt, da er über keinen einzigen strukturprägenden Lebensmittelanbieter verfügt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Schließung einer Versorgungslücke im Stadtteil Rohrbach.
Die Planung ist derzeit nicht vollständig aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelbar. Der Flächennutzungsplan war deshalb für diese Teilfläche zu ändern.
Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 04.06.2018 bis einschließlich 04.07.2018 und der Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wurde die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Verfahren – Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 12.03.2019 bis einschließlich 12.04.2019 und wurde am 06.03.2019 im amtlichen Teil der Saarbrücker Zeitung veröffentlicht.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Parallel hierzu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Diese wurden mit Schreiben vom 01.03.2019 um Stellungnahme bis einschließlich 12.04.2019 gebeten. Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanteiländerung sind keine eingegangen, daher kann auch kein Beschluss zur Abwägungsvorlage getroffen werden.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan und die jeweiligen Abwägungsvorschläge seitens der Stadtverwaltung sind in der Abwägungsvorlage (Anlage 1) umfassend dargestellt. Eine komprimierte Zusammenfassung ergibt:
Landesbetrieb für Straßenbau (LfS)
Die vorgelegten Zahlen können nicht nachvollzogen werden.
Im Anschluss an die Offenlage fand ein bilateraler Austausch statt, in dem sich das LfS grundsätzlich mit dem Vorhaben einverstanden zeigte. Hierbei konnte ergänzend Folgendes festgestellt werden:
Mit Datum vom 11.September 2018 wurde auf Grundlage der am Donnerstag, dern 30. August 2018 erhobenen Querschnittszählung aktualisiert. Die Spitzenstundenbelastung im Querschnitt mit rd. 570 Kfz/h (16:30 - 17:00 Uhr) erhoben, welches einen DTV von maximal 6.000 Kfz/24 h entspricht.
Die Verkehrsablaufqualität für alle Ströme der L 241 wurde von dem Prognosehorizont mit der Stufe „A“ simuliert. Lediglich der Linkseinbieger wurde mit Stufe „B“ ermittelt. Die Anlage einer Linksabbiegerspur ist aus gutachterlicher Sicht nicht erforderlich.
Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)
Die Bodenschutzbelange sind nicht umfassend ausgeglichen und sollen durch Maßnahmen während der Bauausführung ergänzend berücksichtigt weden.
Dieser Sachverhalt wurde im Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen.
Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz, Forsten
Die Ausgleichsfläche in Heckendalheim soll als Erstaufforstungsfläche dargestellt werden.
Nach saarländischem Biotopkartierungsschlüssel gelten isolierte Waldflächen ab 0,5 ha Größe als Wald, darunter als Feldgehölz – somit wäre der geplante Bereich in Heckendahlheim (externer Ausgleich) mit 3445 m² = 0,35 ha aus Naturschutzsicht kein Wald. Darüber hinaus ist eine Darstellung im Bebauungsplan nicht notwendig, da die Fläche aufgrund der externen Zuordnung nicht dargestellt werden muss.
Creos
Die Gashochdruckleitung auf der Ausgleichsfläche in Heckendalheim ist durch einen Schutzstreifen zu sichern.
Dies wird als Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen, auch wenn sich daraus keine grundsätzliche Planänderung ergibt. Zusätzlich wird der Sachverhalt im städtebaulichen Vertrag festgehalten.
Biosphärenzweckverband Bliesgau
Der geplante Lebensmittelmarkt soll an den ÖPNV angebunden werden.
Es bestehen Bushaltestellen in fußläufiger Erreichbarkeit. Die Ingobuslinie verläuft durch andere Straßen. Zu gegebener Zeit kann über eine Umlegung der bestehenden Buslinien nachgedacht werden. Die Fläche für die Errichtung einer zukünftigen Bushaltestelle wurde ermittelt und mit dem Straßenbaulastträger (LfS) im Vorfeld bereits abgestimmt.
Ausgleichsflächen sollten nicht in Heckendalheim sondern in St. Ingbert ausgewiesen werden.
In St. Ingbert konnte der funktionale Ausgleich nicht gewährleistet werden. Dies konnte auf der Fläche im Biosphärengebiet geleistet und auch die notwendigen Wertpunkte nach der Eingriff/Ausgleichsbilanz konnten hier durch die geringe Wertigkeit der Gärtnereifläche generiert werden. Der Ausgleich auf einer anderen Gemarkung ist grundsätzlich möglich.
Nabu
Wie der Biosphärenzweckverband fordert der Nabu den Ausgleich innerhalb des St. Ingberter Stadtgebietes (siehe Abwägung der Stellungnahme des Biospährenzweckverbandes).
Im Rahmen eines Abstimmungsgespräches am 08. Mai 2019 mit Vertretern des NABU wurde sich darauf verständigt, dass für das hier vorliegende Bauleitplanverfahren auf die o. a. Ausgleichsfläche in Heckendalheim zurückgegriffen werden soll. Für künftige Bebauungspläne soll jedoch in Abstimmung mit dem NABU ein Flächenpool von möglichen Ausgleichsflächen innerhalb der St. Ingbert Gemarkungen erarbeitet werden, welche dann zu gegebenem Zeitpunkt gutachterlich bewertet und gegebenenfalls genutzt werden sollen.
Der Projektträger hat die erforderlichen Gutachten erstellen lassen und die Grundstücke zur Errichtung des Marktes befinden sich größtenteils in seinem Eigentum. Ein städtebaulicher Vertrag zur Errichtung des Marktes liegt im Entwurf vor, so dass alle Grundlagen für einen Satzungsbeschluss und die Errichtung des Marktes gegeben sind. Die für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen haben die erste Abstimmungsrunde in der Verwaltung bereits durchlaufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten der amtlichen Veröffentlichungen, Buchungsstelle: 5.1.10.01/553500
Folgekosten sind nicht zu erwarten.
Anlagen
- Anlage 01: Abwägungsbeschluss Behörden / TöB Bebauungsplan RO 12.04 "Nahversorgung Stegbruch"
- Anlage 02: Bebauungsplan RO 12.04 "Nahversorgung Stegbruch" Planzeichnung mit Textteil
- Anlage 03: Bebauungsplan RO 12.04 "Nahversorgung Stegbruch" Begründung mit Umweltbericht
- Anlage 04: Flächennutzungsplanteiländerung "Sonderbaufläche Nahversorgung Stegbruch" Planzeichnung mit Textteil
- Anlage 05: Flächennutzungsplanteiländerung "Sonderbaufläche Nahversorgung Stegbruch" Begründung mit Umweltbericht
- Anlage 16: Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen wird nachgereicht
- Anlage a: Anlage zum Städtebaulichen Vertrag
- Anlage b: Anlage zum Städtebaulichen Vertrag
- Anlage c: Anlage zum Städtebaulichen Vertrag
- Anlage d: Anlage zum Städtebaulichen Vertrag
- Anlage e: Anlage zum Städtebaulichen Vertrag
Die nachstehenden Anlagen sind vor dem Einladungsdokument im RIS eingestellt:
- Anlage 06: Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 30 (3) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Anlage 07: Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 30 (3) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) / Bescheiderteilung LUA
- Anlage 08: Grünordnungsplan zum Bebauungsplan RO 12.04 „Nahversorgung Stegbruch“
- Anlage 09: Grünordnungsplan Plan 1
- Anlage 10: Grünordnungsplan Plan 2
- Anlage 11: Gutachterliche Kurzstellungnahme zur geplanten Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters oder eines Lebensmittelvollsortimenters im perspektivischen Nahversorgungszentrum Rohrbach in der Mittelstadt St. Ingbert
- Anlage 12: Gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung der Ansiedlung von neuen Lebensmittelmärkten an verschiedenen Standorten in der Stadt St. Ingbert
- Anlage 13: Nahversorgungskonzept 2015 für die Mittelstadt St. Ingbert – in Ergänzung zur Einzelhandelskonzeption 2009
- Anlage 14: Schalltechnische Untersuchung
- Anlage 15: Verkehrsgutachten
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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284,7 kB
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34,4 kB
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öffentlich
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10
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öffentlich
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250,2 kB
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11
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öffentlich
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288,5 kB
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12
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öffentlich
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2,8 MB
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13
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1.010,8 kB
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14
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öffentlich
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2 MB
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16
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355,9 kB
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17
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276,7 kB
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18
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öffentlich
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2,8 MB
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20
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öffentlich
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2 MB
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öffentlich
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503,2 kB
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295,6 kB
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24
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öffentlich
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4,5 MB
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