25.06.2019 - 7 Bebauungsplan RO 12.04 "Nahversorgung Stegbruch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 25.06.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
FV Körner erkundigt sich zu § 15 Abs. 6 des vorliegenden städtebaulichen Vertrages und zwar konkret den Verzicht auf Bäckereien und Metzgereien im Vorkassenbereich. Zu Beginn der langen Beratungsphase habe es in Rohrbach 4 Bäckereien und 2 Metzgereien gegeben. Sofern die Informationen stimmten, werde die Metzgerei Meinert in diesem Jahr schließen, so dass sich das Angebot vor Ort wesentlich verändert habe. Vor dem Hintergrund der wohnortnahen Versorgung würde es, so die Auffassung in seiner Fraktion, heute Sinn machen, Bäckereien und Metzgereien im Vorkassenbereich zuzulassen. Er bittet um Erläuterung, wie die Verwaltung dies sähe und inwieweit man durch den heutigen Beschluss gebunden sei.
Frau Geib führt aus, dass man den Verzicht auf Metzgereien und Bäckereien bewusst nicht im Bebauungsplan aufgenommen habe, sondern nur im städtebaulichen Vertrag. Sofern sich die Sachlage ändere, könne man durch die Änderung des vorgenannten Vertrages entsprechende Angebote zulassen, ohne einen Bebauungsplan ändern zu müssen. Derzeit seien solche Planungen von Lidl nicht vorgesehen.
SM Behmann kritisiert das Fehlen von Änderungswünschen gemäß der Beschlusslage des Ortsrates Rohrbach, nämlich das Vorhalten von Ausgleichsflächen sowie die Anbindung an den ÖPNV.
Sodann fasst der Stadtrat vorstehenden Beschluss.
- Städtebaulicher Vertrag
Dem städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Vorhabenträger FMZ Im Stegbruch GmbH & Co. KG, Mandelbachtal wird zugestimmt. Anlage 16 ist Teil des Beschlusses
- Abwägungsbeschluss
Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan RO 12.04 "Nahversorgung Stegbruch" sowie zur Flächennutzungsplanteiländerung "Nahversorgung Stegbruch" beschlossen.
Anlage 1 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.
- Satzungsbeschluss
Gemäß. § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan RO 12.04 "Nahversorgung Stegbruch", bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, als Satzung beschlossen.
Die Begründung wird gebilligt.
Anlage 2 – Planzeichnung einschließlich Textteil - und Anlage 3 – Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht – sind Teil des Beschlusses.
- Feststellungsbeschluss
Die Flächennutzungsplanteiländerung "Sonderbaufläche Nahversorgung Stegbruch", bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung, wird festgestellt.
Anlage 4 – Planzeichnung einschließlich Textteil – und Anlage 5 – Begründung mit Umweltbericht – sind Teil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
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