Beschlussvorlage - BV/2021/0650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Im Stegbruch" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich "Im Stegbruch" St. Ingbert, Stadtteil Rohrbach

Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom …………. 2021 folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Satzungsgebiet

Diese Satzung gilt für folgende Grundstücke in der Gemarkung Rohrbach:

Flur 3, Flurstücksnummer

707/3

Flur 4, Flurstücksnummer

900/9 (tlw.)

901/15 (tlw.)

901/12 (tlw.)

905/10 (tlw.)

906/7 (tlw.)

908/5

908/6 (tlw.)

910/7 (tlw.)

Bei den o. a. Flurstücken handelt es sich um die privaten Flurstücke im direkten Umfeld des geplanten Neubaus einer Kindertagesstätte. Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.

§ 2 Vorkaufsrecht

(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.

(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

§ 3 Anwendungsgrundlagen

Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Anlage

Geltungsbereich der Satzung (Stand: 30.03.2021)

 

 

St. Ingbert, __.__.2021

 

Mittelstadt St. Ingbert

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

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Erläuterung

Die Stadt St. Ingbert beabsichtigt im Bereich der Straße Im Stegbruch im Stadtteil Rohrbach auf den städtischen Flurstücken 903/9, 903/10, 905/11, 906/8, 909/9, 909/10 und 707/13 eine neue Kindertagesstätte mit ca. 150 Plätzen zu errichten, um dem Bedarf an Kita-Plätzen in Rohrbach gerecht zu werden. Der Standort wurde nach einer Standortanalyse und einer Öffentlichkeitsbeteiligung vom Stadtrat mit Beschluss vom 07.12.2020 ausgewählt.

 

Bisher hat man an dem ausgewählten Standort lediglich Zugriff auf die städtischen Flurstücke. Diese ergeben eine zusammenhängende Fläche von ca. 2.580 m². Die Fläche ist ausreichend groß, um die Mindestmaße für Gebäude, Erschließung, Stellplätze und Freibereiche herzustellen

 

Durch den Beschluss eines Besonderen Vorkaufsrechtes behält man sich die Möglichkeit offen, im Rahmen des künftigen Grundstücksverkehrs Zugriff auf angrenzende Flurstücke zu erhalten und die Vergrößerung und Erweiterung von Erschließungs- und Außenanlagen perspektivisch zu ermöglichen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Kosten der Veröffentlichung der Satzung stehen bei Buchungsstelle 5.1.10.02.553500 bereit.

 

 

 

Anlage

Geltungsbereich der Satzung (Stand: 30.03.2021)

 

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Anlagen

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