29.04.2021 - 16 Erlass einer Satzung über ein Besonderes Vorkau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 29.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich "Im Stegbruch" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen
Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich "Im Stegbruch" St. Ingbert, Stadtteil Rohrbach
Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom …………. 2021 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Satzungsgebiet
Diese Satzung gilt für folgende Grundstücke in der Gemarkung Rohrbach:
Flur 3, Flurstücksnummer
707/3 |
Flur 4, Flurstücksnummer
900/9 (tlw.) | 901/15 (tlw.) | 901/12 (tlw.) | ||
905/10 (tlw.) | 906/7 (tlw.) | 908/5 | 908/6 (tlw.) | 910/7 (tlw.) |
Bei den o. a. Flurstücken handelt es sich um die privaten Flurstücke im direkten Umfeld des geplanten Neubaus einer Kindertagesstätte. Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.
§ 2 Vorkaufsrecht
(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.
(2) Die Eigentümer / innen, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
§ 3 Anwendungsgrundlagen
Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Anlage
Geltungsbereich der Satzung (Stand: 30.03.2021)
St. Ingbert, __.__.2021
Mittelstadt St. Ingbert
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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öffentlich
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1,3 MB
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3
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öffentlich
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286,7 kB
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