Ortsratsvorlage - 2023/1020 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die Ortsvorsteherin und die SPD-Ortsratsfraktion bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

 

Die Fachabteilungen teilen hierzu folgendes mit:

In Bezug auf Lärmbelästigung durch Veranstaltungen im Bereich des Dorfgemeinschaftshauses Oberwürzbach gelten die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Hier ist es nach § 117 OWiG verboten, durch unzulässigen Lärm die Nachbarschaft erheblich zu belästigen. Zeugen hierfür sind die Betroffenen, welche gegenüber der zuständigen Bußgeldstelle (Saarpfalz-Kreis) den Nachweis der Beeinträchtigung führen müssen. Allgemein ist zur Feststellung der Personalien der dort "lärmenden Verantwortlichen" die Vollzugspolizei durch die Betroffenen anzufordern.

 

Zudem ist eine weitere Stellungnahme als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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