Beschlussvorlage - 2023/0817 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk St. Ingbert-Oberwürzbach, Herrn Wilhelm Leusch, endete mit Ablauf des 10. April 2023. Daher muss die Stelle der Schiedsperson für den Schiedsbezirk St. Ingbert-Oberwürzbach neu besetzt werden.

Die Stelle der Schiedsperson im Schiedsbezirk St. Ingbert-Oberwürzbach ist gemäß Ziffer 2 der Verwaltungsvorschrift zu § 3 SSchO in geeigneter Form bekanntzumachen, damit sich interessierte Personen zur Wahl stellen können. Die Veröffentlichung einer entsprechenden Ausschreibungsannonce wurde in den örtlichen Medien öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus wurde die Ausschreibung auf der Internetseite der Stadt St. Ingbert veröffentlicht.

Die Bewerbungsfrist endete mit Ablauf des 17. Juli 2023. Innerhalb dieser Frist ist bei der Stadt St. Ingbert eine Bewerbung eingegangen. Die Bewerbungsunterlagen sind als Anhang im nichtöffentlichen Teil der Sitzungseinladung beigefügt.

Der Bewerber ist Herr Wilhelm Leusch, welcher sich somit bereit erklärt hat, erneut für das Schiedsamt zu kandidieren. Aus Sicht der Verwaltung wird eine Wiederwahl ausdrücklich befürwortet, da er sein Amt engagiert ausübt und auf seine Erfahrungen aus der langjährigen Tätigkeit zurückgreifen kann.

Eine Wiederwahl ist nach den geltenden Vorschriften zulässig.

Schiedsleute werden nach § 3 Absatz 1 der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) in Verbindung mit § 73 Absatz 3 Nr. 10 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) vom jeweiligen Ortsrat des betreffenden Gemeindebezirks für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Die Wahl ist nach § 74 Nr. 11 in Verbindung mit § 46 KSVG durch geheime Abstimmung in öffentlicher Sitzung durchzuführen.

Die zu Schiedspersonen Gewählten bedürfen der Bestätigung durch die Direktorin des Amtsgerichtes St. Ingbert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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