Beschlussvorlage - 2022/0397 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird beschlossen, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13b BauGB fortgeführt wird. Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den reduzierten Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.
  2. Für den Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
  3. Die beigefügten Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie der Abwägungssynopse der frühzeitigen Beteiligung werden gebilligt.
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Erläuterung

Am 29.09.2020 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" im Regelverfahren gefasst sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB. In der Zeit vom 21.04.2021 bis 21.05.2021 wurden die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und daraus der vorliegende Bebauungsplanentwurf erarbeitet. Aufgrund der Einwände im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde u.a. der Geltungsbereich des Bebauungsplanes reduziert.

Mit dieser Verkleinerung des Geltungsbereiches erfüllt der Bebauungsplan nun die Vorgaben, um gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. Deshalb wird vom Regelverfahren auf das Verfahren nach § 13b BauGB gewechselt. Mit der Novelle des BauGB im Mai 2021 wurde der § 13b BauGB wieder eingeführt, wonach die Ausweisung von Wohnbauflächen im Außenbereich im beschleunigten Verfahren erfolgen kann. Daher soll das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1103.02 „Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg“ nach § 13b BauGB fortgeführt werden.

In den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1103.02 „Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung wurden die relevanten Anregungen aus den frühzeitigen Beteiligungen eingearbeitet. Wesentliche Änderung gegenüber dem Vorentwurf ist die Verkleinerung des Geltungsbereiches, da die südlichen Wiesenflächen einen hohen ökologischen Wert aufweisen und die Inanspruchnahme aus natur- und artenschutzrechtlichen Gründen einen erheblichen Eingriff darstellen würde. Eine Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen ist der beigefügten Abwägungssynopse (Anlage 4) zu entnehmen.

Nach Billigung des vorliegenden Entwurfsstandes wird die Offenlage gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durchgeführt. In der öffentlichen Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB i.V.m. § 13a und § 13 BauGB hinzuweisen.

 

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Finanz. Auswirkung

Mittel für die öffentliche Bekanntmachung sind im Haushalt 2022 unter 5.1.10.01.553500 eingestellt. Die Kosten für die Bebauungsplanerstellung einschließlich Verfahrensdurchführung übernimmt der Antragsteller und Vorhabenträger. Ein entsprechender Kostenübernahmevertrag wurde geschlossen.

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Anlagen

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