Beschlussvorlage - 2022/0393 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den Bereich des geplanten neuen Kita-Standortes in Rohrbach wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ro 12.07 "Kindergarten im Stegbruch" beschlossen.

Der als Anlage beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.

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Erläuterung

Die Stadt St. Ingbert beabsichtigt die Realisierung eines neuen Kindergartens im Stadtteil Rohrbach. Die seitens der Verwaltung durchgeführte Standortanalyse hat den Bereich südlich der Straße "Im Stegbruch" als Standort für den Neubau ergeben.

 

Im Zuge der weiteren Überlegungen hat sich ergeben, dass auf dem neuen Gebäude der Kita, derzeit wird von einer II-geschossigen Bebauung ausgegangen, ein zusätzliches Geschoss für Wohnungen vorgesehen werden soll.

 

U.a. aufgrund der o.g. Überlegungen, ein weiteres Geschoss für Wohnungen vorzusehen, und die planungsrechtliche Zulässigkeit zu schaffen, ist für die Realisierung des Kindergarten-Neubaus die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren erforderlich.

 

Für die Bearbeitung des Bebauungsplanes und die Durchführung des Verfahrens wurden per E-Mail am 12.08.2022 insgesamt folgende vier Fachbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert:

  • argusconcept Homburg
  • FIRU mbH Kaiserslautern
  • agstaUMNWELT GmbH Völklingen
  • ISU Bitburg.

Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Büro agstaUMWELT GmbH abgegeben. Das Büro soll mit der Bearbeitung des Bebauungsplanes und der Durchführung des Verfahrens beauftragt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen sind im Haushalt 2022 abgebildet. Die Planungskosten für den Bebauungsplan belaufen sich voraussichtlich auf rund 8.500 EUR brutto. Mittel stehen hierfür auf der Buchungsstelle 5.1.10.01.552500 bereit. Weitere Kosten entstehen ggf. durch weitere erforderliche Gutachten (wie z.B. Verkehrs- oder Lärmgutachten).

 

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Anlagen

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