Beschlussvorlage - 2022/0267 BV-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vertrag zwischen der Mittelstadt St. Ingbert und der Kinowerkstatt e.V. über die Erstattung von Personalkosten einer Verwaltungskraft vom 05.11.2020 wird zu den bisherigen Bedingungen für den Zeitraum 01.11.2022 bis 31.10.2024 vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel verlängert.

 

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Erläuterung

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 29.09.2020 übernimmt die Stadt St. Ingbert zur Zeit die Personalkosten für die Stelle im Verwaltungsbereich der Kinowerkstatt St. Ingbert e.V. in Form einer Erstattung in Höhe von 1.587,00 € monatlich.

Entsprechende Vereinbarungen mit der Stadt bestehen seit 2012.

 

Da der gegenwärtige Vertrag am 31.10.2022 ausläuft, wurde mit Schreiben vom 19.05.2022 durch den 1. Vorsitzenden der Kinowerkstatt um Vertragsverlängerung bis zum 31.10.2024 zu gleichbleibenden Bedingungen gebeten.

Der Antragstellerin ist die angespannte finanzielle Lage der Kommunen bewusst, betont aber die entscheidende Wichtigkeit der Verwaltungsmitarbeiterin zur Aufrechterhaltung der kulturellen Arbeit auch in schwierigen Zeiten.

 

Aus kulturpolitischer Sicht ist der Weiterbetrieb der Kinowerkstatt als feste Größe sehr wünschenswert und ein wertvoller Baustein in der öffentlichen Wahrnehmung der Stadt St. Ingbert als Kulturstadt.

 

Ergänzungen aufgrund von Rückfragen im KBSTA:

  • Die Kinowerkstatt St. Ingbert e.V. wurde auf den formalen Fehler in § 5 des Arbeitsvertrages zwischen der Kinowerkstatt und der Verwaltungskraft mit der Bitte um Bereinigung hingewiesen.
  • Als Gründe für eine Beschäftigung einer Rentnerin im Verwaltungsbereich der Kinowerkstatt wurden von Herrn Wolgang Kraus (1. Vorsitzender der Kinowerkstatt St. Ingbert e.V.) soziale Erwägungen und die langjährige Kenntnis der Materie von Frau Carmen Haas-März angeführt. Herr Kraus nimmt die Anfrage aber zum Anlass, die Thematik im Verein zur Diskussion zu stellen.
  • Der Vertrag zwischen der Stadtverwaltung und der Kinowerkstatt wurde als Anlage ergänzt.
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Finanz. Auswirkung

1.322,50€ Gehalt + 264,50€ Arbeitgeberanteil= 1.587,00 €/Monat

 

2022:   3.174,00 € (Nov., Dez.)

2023: 19.044,00 € (Jan.-Dez.)

2024: 15.870,00 € (Jan.-Okt.)

 

Buchungsstelle:

2.5.02.01.531800 Aufwendungen für Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche

 

Für November und Dezember 2022 stehen die Mittel im Haushaltsplan bereit.

Für die Jahre 2023 und 2024 werden Mittel bei entsprechender Beschlussfassung eingeplant.

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Anlagen

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