Beschlussvorlage - 2022/0245 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Elternbeiträge der städtischen Kindertagestätten werden zum 01.08.2022 wie folgt angepasst:

 

Elternbeiträge 2022/2023

Kita Luitpoldschule

 

Regelbetreuung

59,00 €

Regel-Plus-Betreuung

69,00 €

Tagesbetreuung

99,00 €

Krippenbetreuung

257,00 €

Kita Oberwürzbach

 

Regelbetreuung

59,00 €

Regel-Plus-Betreuung

69,00 €

Tagesbetreuung

99,00 €

Krippenbetreuung

257,00 €

Kita am Stiefel

 

Regelbetreuung

59,00 €

Regel-Plus-Betreuung

69,00 €

Tagesbetreuung

99,00 €

Krippenbetreuung

257,00 €

Kita Rohrbach

 

Regelbetreuung

59,00 €

Regel-Plus-Betreuung

69,00 €

Tagesbetreuung

99,00 €

Krippenbetreuung

257,00 €

Kita am Spellenstein

 

Regelbetreuung

59,00 €

Regel-Plus-Betreuung

69,00 €

Tagesbetreuung

99,00 €

Krippenbetreuung

257,00 €

 

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Erläuterung

Mit Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz), wird das Ziel angestrebt im Saarland eine Entlastung der Eltern bei den Beitragszahlungen zu erreichen. Mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln werden deshalb die anteiligen Elternbeiträge jährlich gesenkt. Die gesetzlichen Vorgaben wurden bei der Berechnung der Elternbeiträge berücksichtigt.

 

Maßgeblich für die Berechnung der Elternbeiträge sind:

  • § 7 des Saarländischen Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetzes (SKBBG)
  • § 14 ff der Ausführungsverordnung des Saarländischen Kinderbetreuungs- und

-bildungsgesetzes (Ausführungs-VO SKBBG)

  • § 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG)

 

Gemäß § 14 Abs. 2 der Ausführungs-VO SKBBG, ist der Beitrag der Erziehungsberechtigen für die Dauer des jeweiligen Kindergartenjahres so zu bemessen, dass die Summe der Elternbeiträge die nach Satz 3 festgesetzten Prozentsätze der angemessenen Personalkosten nicht übersteigt. Der nach Satz 3 festgesetzte Beitrag darf im jeweiligen Kindergartenjahr nicht verändert werden. Ab dem 1. August 2020 beträgt die Summe der Elternbeiträge höchstens 17 %, ab dem 1. August 2021 höchstens 13 %, ab dem 1. August 2022 höchsten 12,5 % der anzurechnenden Personalkosten.

 

Weitere Senkungen der Elternbeiträge werden in den kommenden Jahren erwartet. Derzeit ist eine jährliche Senkung um 2,5% zu jedem neuen Kita-Jahr angedacht, sodass eine Beitragsfreiheit zum Jahr 2027 zu erwarten wäre.

 

Bei der Berechnung des Elternbeitrages sind die in der Einrichtung bestehenden Angebotsstrukturen in Bezug auf Altersgruppen und Öffnungszeiten zu berücksichtigen.

 

Der § 4 des KAG bestimmt darüber hinaus, dass bei einer Gebührenkalkulation unterschiedliche Leistungsvorteile auch unterschiedlich berechnet werden müssen (Adäquanzprinzip). Aus diesem Grund werden für die unterschiedlichen Betreuungsangebote auch unterschiedliche Beiträge erhoben.

 

In der vorliegenden Kalkulation wurden die Öffnungs- und Betreuungszeiten, die Betreuungsintensität und somit die höhere Personalisierung in den Krippengruppen mit einbezogen.

 

Die Kalkulation basiert auf den für das Kindergartenjahr 2022/2023 prognostizierten Kinderzahlen pro Betreuungsangebot und den dafür erforderlichen Personalschlüssel.

Grundlagen der Beitragskalkulationen:

 

Personalkosten

Für die Beitragskalkulation wurden die Personalkosten für das Kindergartenjahr 2022/2023 unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen für die jeweiligen Einrichtungen ermittelt.

 

Betreuungszeiten- und Betreuungsform

Bei den Krippenplätzen wird eine Tagesbetreuung für 10 Stunden angeboten. Im Kindergartenbereich bieten wir eine Regelbetreuung für 6 Stunden, eine Regel-Plus-Betreuung für 7 Stunden und eine Tagesbetreuung für 10 Stunden an.

 

Belegungszahlen

Im Krippenbereich wird mit einer durchgehenden Vollbelegung kalkuliert. Im Kindergartenbereich, wurden pro Kita und pro Krippengruppe 3 Platzhalter eingerechnet für Krippenkinder, die bei Vollendung des 3. Lebensjahres in den Kitabereich wechseln.

 

Gemäß dem Stadtratsbeschluss von 2015 wurden einheitliche Elternbeiträge für die städtischen Kindertagesstätten festgelegt.

 

Beitragskalkulation

 

Bei der Berechnung der Elternbeiträge wurden die gesamten Personalkosten der 5 städtischen Kindertagesstätten für das Kitajahr 2022/2023 ermittelt. Dies ergab einen Betrag in Höhe von 4.296.792,61 €.

 

Die Betreuungsstunden wurden auf die Betreuungsarten Krippe (1.126,00 Std.) und Kita (1.848,20 Std.) aufgeteilt. Gemäß dem Guten-Kita-Gesetz, wurde der Beitrag der Erziehungsberechtigten (kalkulationsfähiger Aufwand) ab dem 01.08.2022 mit 12,5% (537.099,08 €) berechnet und auf die entsprechenden Betreuungsarten verteilt. In beiden Bereichen wurden die Kosten pro Betreuungsstunde und Monat ermittelt (Krippe 25,69 € / Stunde, Kita 9,91 € / Stunde).

 

Die Kosten pro Stunde wurden mit den Betreuungsstunden, entsprechend der Betreuungsformen (6 Stunden, 7 Stunden und 10 Stunden) multipliziert. Daraus haben sich folgende Beiträge ergeben:

Für die Krippenbetreuung 257,00 € im Monat, für die Regelbetreuung 59,00 € im Monat, für die Regel-Plus-Betreuung 69,00 € im Monat und für die Tagesbetreuung 99,00 € im Monat.

Die Elternbeiträge sind im Vergleich zum Vorjahr für die Krippenbetreuung um 12,00 €, für die Regelbetreuung um 3,00 €, für die Regel-Plus-Betreuung um 3,00 € und für die Tagesbetreuung um 4,00 € gesunken.

 

 

aktuelle Beiträge

Beiträge ab 01.08.2022

Kita Luitpoldschule

 

 

Regelbetreuung

62,00 €

59,00 €

Regel-Plus-Betreuung

72,00 €

69,00 €

Tagesbetreuung

103,00 €

99,00 €

Krippenbetreuung

269,00 €

257,00 €

Kita Oberwürzbach

 

 

Regelbetreuung

62,00 €

59,00 €

Regel-Plus-Betreuung

72,00 €

69,00 €

Tagesbetreuung

103,00 €

99,00 €

Krippenbetreuung

269,00 €

257,00 €

Kita am Stiefel

 

 

Regelbetreuung

62,00 €

59,00 €

Regel-Plus-Betreuung

72,00 €

69,00 €

Tagesbetreuung

103,00 €

99,00 €

Krippenbetreuung

269,00 €

257,00 €

Kita Rohrbach

 

 

Regelbetreuung

62,00 €

59,00 €

Regel-Plus-Betreuung

72,00 €

69,00 €

Tagesbetreuung

103,00 €

99,00 €

Krippenbetreuung

269,00 €

257,00 €

Kita am Spellenstein

 

 

Regelbetreuung

62,00 €

59,00 €

Regel-Plus-Betreuung

72,00 €

69,00 €

Tagesbetreuung

103,00 €

99,00 €

Krippenbetreuung

269,00 €

257,00 €

 

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Finanz. Auswirkung

Die Mindereinnahmen bei Kostenstelle 3.6.10.01/441300 (Elternbeiträge) werden durch Mehreinnahmen bei Kostenstelle 3.6.10.01/414101 (Personalkostenzuweisungen vom Land) ausgeglichen.

 

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Anlagen

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