Beschlussvorlage - 2022/0053 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat stimmt der Antragstellung zum Bundesförderprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" zu.
  2. Der Stadtrat stimmt der Einrichtung eines Verfügungsfonds der Verwaltung der zu bildenden Steuerungsgruppe "Innenstadt" zu.
  3. Die für den Verfügungsfonds benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 30.000 € werden vorübergehend bis zur ganz oder teilweisen Rückerstattung durch Drittmittel privatwirtschaftlicher Programmteilnehmer zur Verfügung gestellt.
  4. Die Deckung der für 2022 benötigten Summe in Höhe von 75.000 € erfolgt über die zu erwartenden Zuwendungen in Höhe von 60.000 €. Der Eigenanteil in Höhe von 15.000 € wird gedeckt durch den Deckungskreis des Teilhaushaltes 05.
  5. Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel für die Jahre 2023 und 2024 werden im kommenden Doppelhaushalt entsprechend eingestellt.
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Erläuterung

Am 22.07.2021 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" veröffentlicht. Der Bund möchte im Rahmen des Bundesprogramms Städte und Gemeinden modellhaft bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweiser Umsetzung fördern. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.

Im ersten Schritt wurden bundesweit Kommunen aufgerufen, Interessensbekundungen für das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ einzureichen. Die eingereichten Projektvorschläge wurden anhand der vier Kriterien Innovation (Innovationsgehalt und Beitrag zur Lösung der jeweiligen innenstadtrelevanten Probleme und Aufgaben), Kooperation (neue Ansätze für innenstadtbezogene Kooperationen), Konsistenz (Einbettung des Gesamtvorhabens und Verzahnung einzelner Aktivitäten/Maßnahmen in einen konzeptionellen Gesamtrahmen) und Umsetzbarkeit (Finanzierungs- und Zeitplanung) bewertet. Neben diesen vier Bewertungskriterien flossen Rahmenbedingungen, Handlungsbedarf und die Relevanz der Problemlagen in den Kommunen in die Gesamtbewertung ein.

 

Die Stadt St. Ingbert hat sich mit beigefügter Projektskizze am Aufruf beteiligt und ist eine von insgesamt 238 bundesweiten Vorhaben für eine Förderung vorgesehen (s. Anlage).

 

Das Programm sieht insbesondere die Förderung konzeptioneller Maßnahmen vor, mit denen die Weichen für eine nachhaltige Innenstadtentwicklung gestellt und mit denen die aktuellen Problemlagen (z.B. Auswirkungen der Corona Pandemie) nicht nur baulich-adhoc, sondern mit langfristiger Perspektive angegangenen werden.

 

Der Förderantrag muss bis zum 28.02.2022 beim BMI gestellt werden. Basis des Förderantrags ist das am 29.04.2021 verabschiedete Strategiepapier "Grünes und Lebendiges St. Ingbert" und die Vertiefung und Umsetzung der darin beschriebenen Maßnahmen.

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Finanz. Auswirkung

Die zu erwartenden Kosten betragen:

 

Jahr

Gesamtkosten

Höhe der Zuwendung

Eigenanteil (25%)

2022

75.000 €

60.000 €

15.000 €

2023

85.312,50 €

68.250 €

17.062,50 €

2023/2024 Verfügungsfonds

60.000 €

30.000 €

30.000 €

2024

94.687,50 €

75.750 €

18.937,50 €

 

 

Die Deckung der für 2022 benötigten Summe in Höhe von 75.000 € erfolgt über die zu erwartenden Zuwendungen in Höhe von 60.000 €. Der Eigenanteil in Höhe von 15.000 € wird gedeckt durch den Deckungskreis des Teilhaushaltes 05.

 

Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel für die Jahre 2023 und 2024 werden im kommenden Doppelhaushalt entsprechend vorgemerkt und berücksichtigt.

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Anlagen

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