Beschlussvorlage - 2022/0051 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der von der Verwaltung vorgeschlagenen Mittelumwidmung in Höhe von 60.000 € von der Buchungsstelle 5.5.15.02/1452.783200 (Aufwertung der Gustav-Clauss-Anlage) zu der neu zu schaffenden Buchungsstelle Neubau Fußgängerbrücke in der Au wird zugestimmt.

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Erläuterung

Trotz mehreren Anfragen bei verschiedenen Ministerien und Prüfung unterschiedlicher Fördermöglichkeiten, war die Bezuschussung eines möglichen Neubaus mit Fördermittel nicht möglich. Um die Sperrung der Bahnbrücke zu überwinden wird von der Verwaltung folgende Vorgehensweise favorisiert. Die Vereinbarung zur Eigentumsübertragung mit der Deutschen Bahn wird vollzogen. Im Gegenzug saniert die Deutsche Bahn die Brücke, was eine Garantie der Standfestigkeit nach vollzogener Übernahme von mindestens 3 Jahren bis zur nächsten Bauwerksprüfung zu Folge hat. Im Jahr 2022 werden bereits parallel Planungsaufträge zum Abriss der jetzigen Bestandsbrücke als auch den Neubau der Brücke in einer Aluminiumkonstruktion vergeben. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die frühe Vergabe von Planungsleistungen ergibt sich aus den langen Vorlaufzeiten für Baumaßnahmen, welche aktiv in den Bahnbetrieb eingreifen. Um zu ermitteln wie stark der Eingriff ist und von welchen Vorlaufzeiten genau auszugehen ist, müssen bereits zum jetzigen Zeitpunkt geschätzt vier Jahre vor dem eigentlichen Baubeginn entsprechende Planungsleistungen beauftragt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist ohne den Einsatz von Fördermitteln geplant.

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Finanz. Auswirkung

Auf der Buchungsstelle 5.5.15.02/1452.783200 (Aufwertung der Gustav-Clauss-Anlage) stehen momentan 262.003,54 € zur Verfügung. Selbst bei Umwidmung von 60.000 € wären noch ausreichend Haushaltsmittel für weitere Bausteine der Aufwertung der Gustav-Clauss-Anlage (Beleuchtung, Wegeinstandsetzung) zur Verfügung.

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