Beschlussvorlage - 2022/0039 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geschäftsordnung des Stadtrates wird wie folgt geändert:

 

  • § 37 "Besetzung der Ausschüsse" entfällt

 

 

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Erläuterung

Die bisherige Regelung in §37 basiert auf einer veralteten Rechtslage und widerspricht der Änderung des KSVG vom Dezember 2020. In §48 KSVG ist die Besetzung der Ausschüsse umfassend geregelt.

 

Durch die notwendige Neubesetzung der Ausschüsse wird auch die Geschäftsordnung an die neue Rechtslage angepasst. Ein eigener Paragraph in der Geschäftsordnung ist nicht mehr notwendig, die bisherige Regelung zitierte lediglich das KSVG.

 

Weitere Regelungen zu Ausschussbenennung, Aufgaben und Aufgabendelegation wären noch sinnvoll, sollen aber erst in der kommenden Sitzungsperiode beraten werden. Zur Vorbereitung wird die Verwaltung die Fraktionen im März zu Vorberatungen einladen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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