Beschlussvorlage - 2022/0024 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 504.00 „Nahversorgung Mühlwald“ die vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.03.2020 erlassene Satzung zur Veränderungssperre (siehe Anlage) um ein Jahr verlängert.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf eines Jahres, vom Tag der Bekanntmachung außer Kraft.

 

Der in der Anlage beigefügte Plan sowie der beigefügte Satzungstext sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Erläuterung

Am 27. Februar 2020 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 504.00 „Nahversorgung Mühlwald“ beschlossen und in gleicher Sitzung den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

Die Veränderungssperre wurde erlassen, um Bauvorhaben zurückstellen zu können, die voraussichtlich den Bebauungsplan und dessen Ziel und Zweck, die Nahversorgung im Bereich Mühlwald zu sichern und neu zu ordnen, behindern oder erschweren würden.

 

Da das Bauleitplanverfahren bislang noch nicht abgeschlossen werden konnte und auch die Planungen weiterhin laufen, muss die Veränderungssperre verlängert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Veröffentlichungen sind im Haushalt 2022 abgebildet.

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Anlagen

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