Beschlussvorlage - 2022/0020 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert tritt der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen im Saarland (AGFK-SL) als Gründungsmitglied bei und fördert durch aktive Mitarbeit den Radverkehr im Saarland und in St. Ingbert.

 

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Erläuterung

Das Fahrrad ist im Rahmen der Verkehrswende und der nachhaltigen Mobilität ein wichtiges Verkehrsmittel. Der steigende Anteil der Radfahrer am Straßenverkehr bedarf einer intensiveren Radverkehrsplanung und einer stärkeren Vernetzung zwischen den einzelnen Kommunen sowie der unterschiedlichen Verwaltungsebenen. Auf Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes soll durch die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) eine Arbeitsstruktur zur Förderung des Radverkehrs geschaffen werden.

 

Ziele und Aufgaben einer AGFK sind:

 

-Unterstützung der Mitglieder bei der Erarbeitung von Konzepten zur Förderung des Radverkehrs

-Entwicklung und Durchführung von konkreten Projekten und Aktionen zur Förderung des Radverkehrs

-Organisation und Durchführung von Seminaren, Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen, Workshops

-Vernetzung und gegenseitige Unterstützung der Mitglieder

-Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern

-Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder

-Unterstützung bei Inanspruchnahme von Fördermitteln

-Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit, auch in Zusammenarbeit mit dem Land Saarland und mit anderen Institutionen und Verbänden

-Darstellung der Belange fahrradfreundlicher Kommunen gegenüber der Öffentlichkeit

-Vertretung der Interessen seiner Mitglieder gegenüber anderen Institutionen

 

Eine AGFK versteht sich als Netzwerk zum Informationsaustausch und als Kommunikationsschnittstelle, sodass Synergien genutzt und gegenseitige Unterstützung und ein Wissenstransfer entstehen können – auch zu Bund und Land, der Politik, Verkehrsträgern oder weiteren relevanten Akteuren. Für den Alltagsradverkehr kann die AGFK eine Interessensvertretung gegenüber Land, Bund und weiteren Akteuren darstellen. Kommunalverwaltungen können durch eine Mitgliedschaft bei ihren Arbeiten im Bereich des Radverkehrs durch Beratung und Hilfestellung unterstützt und entlastet werden. Zudem ist es möglich, für Mitgliedskommunen den Zugang zu Fördermitteln zu verbessern. Modellprojekte, Aktionen, Veranstaltungen und Kampagnen können initiiert, organisiert und durchgeführt werden. Ein Zugang zu Facharbeitskreisen, Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen kann ermöglicht werden. Angebotene Seminare, Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, bilden einen weiteren Mehrwert der Mitgliedschaft in der AGFK. Letztlich können durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit mit dem Land die allgemeinen Belange des Radverkehrs vertreten und kommuniziert werden.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes hat im letzten Jahr interessierte Kommunen dazu aufgerufen, einen entsprechenden Letter of Intent zu unterschreiben. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 die Unterzeichnung des Letter of Intent befürwortet. Das städtische Mobilitätsmanagement hat sich daraufhin in den Abstimmungs- und Gründungsprozess eingebracht. In insgesamt drei Austauschterminen (20.05.21, 15.02.21 und 14.10.21) haben interessierte Kommunen und das Ministerium die Ziele und Aufgaben der saarländischen AGFK definiert, die Rechtsform abgestimmt (Verein) und einen Satzungsentwurf erarbeitet. Der Satzungsentwurf wurde durch das Justiziariat des Ministeriums geprüft.

 

Mit E-Mail vom 08.11.2021 teilt das Ministerium mit, dass der Satzungsentwurf nun beschlussfähig ist und fordert die Kommunen dazu auf, über einen Beitritt zur AGFK im Rahmen der Gründungssitzung zu entscheiden. Die Gründungssitzung ist im Frühjahr 2022 geplant. Die Gründungsmitglieder verabschieden die Vereinssatzung und legen die Bedingungen für den Beitritt weiterer Mitglieder sowie die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest.

Dabei bedeutet der bisher unterzeichnete Letter of Intent keine automatische Mitgliedschaft in der AGFK. Es bedarf eines gesonderten Gremienbeschlusses zur Mitgliedschaft.

 

Folgende Grundvoraussetzungen für Mitglieder stehen bereits jetzt fest und müssen binnen eines Jahres nach Gründung auch von den Gründungsmitgliedern nachgewiesen werden:

 

-Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen Gebietskörperschaft der AGFK-SL beizutreten sowie den Radverkehr zu fördern

-Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit, u.a. durch Teilnahme an der Mitgliederversammlung, Vorstandssitzung etc. (Verwaltungsspitze/gesetzlicher Vertreter) sowie Facharbeitskreisen und/oder Arbeitsgruppen (Fachebene der Gebietskörperschaft)

-Regelmäßige Entrichtung des Mitgliedsbeitrags

-Ernennung eines Radverkehrsbeauftragten als Ansprechpartner innerhalb der Verwaltung und mitwirkende Kraft in den Arbeitskreisen der AGFK

 

Es wird empfohlen, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen als Gründungsmitglied beizutreten.

 

Der städtische Mobilitätsmanager Dennis Becker soll in den Arbeitskreisen der AGFK als Radverkehrsbeauftragter mitarbeiten.

 

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Finanz. Auswirkung

Für die Mitgliedschaft in der AGFK werden jährliche Mitgliedsbeiträge fällig. Diese werden im weiteren Verlauf der Vereinsgründung von der Mitgliederversammlung beschlossen und festgelegt. Gestaffelt nach Größe der Kommune sind zwischen 1.000 € und 4.000 € im Jahr üblich. Für St. Ingbert bedeutet dies voraussichtlich eine Größenordnung zwischen 1.500 € und 2.000 €.

 

Finanzielle Mittel zur Zahlung der Jahresbeiträge stehen noch nicht bereit. Die Deckung könnte zunächst durch den Deckungskreis des Teilhaushalts 06 erfolgen. Für zukünftige Haushaltsplanungen könnte eine entsprechende Buchungsstelle 5.1.10.02.554200 (Aufwendungen für Mitgliedsbeiträge an Verbände, Vereine u. dgl.) angelegt werden.

 

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