Beschlussvorlage - 2022/0018 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 911c „An der Pulvermühle“ die vom Stadtrat in seiner Sitzung am 23.03.2020 erlassene Satzung zur Veränderungssperre (siehe Anlage) um ein Jahr verlängert.

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt an Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf eines Jahres, vom Tag der Bekanntmachung, außer Kraft.

 

Der in der Anlage beigefügte Plan sowie der beigefügte Satzungstext sind Bestandteil des Beschlusses.

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Erläuterung

Am 23. März 2020 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 911c „An der Pulvermühle“ beschlossen und in gleicher Sitzung den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes.

 

Im Umfeld der Ensheimer Straße zwischen Südstraße und der Albert-Weisgerber-Allee bestehen städtebauliche Missstände und Bestrebungen der Neuordnung sowie der Veränderung, die die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes erfordern.

 

Da das Bauleitplanverfahren bislang noch nicht abgeschlossen wurde, muss die Veränderungssperre verlängert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten der gesetzlich vorgeschriebenen amtlichen Veröffentlichungen sind im Haushalt 2022 abgebildet.

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Anlagen

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