Ortsratsvorlage - 2021/0121 OV

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

Erläuterung

Die Ortsratsfraktion B 90 / Die Grünen haben die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes beantragt. Es wird auf beigefügten Antrag der Ortsratsfraktion B 90 / Die Grünen, Ziffer 3, verwiesen.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu mit:

 

Vor längerer Zeit wurde von Herrn Ruck eine Anfrage an den Landesbetrieb für Straßenbau gestellt bzgl. der Umsetzung von Tempo 30 -Zonen in verschiedenen Bereichen der Stadt (u.a. Kaiserstraße).

Bislang liegt keine Rückmeldung seitens des LfS vor. Hierzu sei anzumerken, dass der Landesbetrieb für Straßenbau im vergangenen Jahr aufgrund der Ausgliederung/ Gründung der Autobahn GmbH personelle Engpässe und Umstrukturierungen erfahren hat und eine Bearbeitung von Anfragen mehr Zeit in Anspruch nimmt.

 

Neben den zwei genannten Varianten Tempo 30 oder Flüsterasphalt besteht noch eine weitere Variante und zwar der Einbau von Lärmschutzfenstern.

 

Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der Kostengröße der verschiedenen Varianten die Umsetzung von Tempo 30- Zonen die wahrscheinlichste Variante sein wird.

 

Einen detaillierteren Sachstand können wir momentan leider nicht mitteilen.

 

Teil Flüsterasphalt

 

Der Begriff „Flüsterasphalt“ umschreibt mittlerweile eine Reihe von speziellen Asphaltmischgutarten, die auf eine Reduzierung der Schallemission ausgerichtet werden. Nach den Vorgaben der Mischguthersteller sollten Einbaulängen über 500 m vorliegen und Bereiche von Signalanlagen, Kreuzungen bzw. Einmündungen mit starkem Abbiegeverkehr und Einbauten (Kappen etc.) ausgespart bleiben. Die in Frage kommenden Streckenabschnitte wie etwa in der Blieskasteler Straße kommen unter diesen Voraussetzungen nicht in Betracht.

Infolge der geringeren Einbaustärke diese Flüsterbelages ist eine ebene standfeste Binderschicht ergänzend erforderlich, so dass der Einsatz nur bei einer Grunderneuerung und nicht für eine Deckensanierung vorgesehen werden kann.

Bei der Verwendung von diesen Spezialasphalten zur Lärmminderung ist zudem mit Mehrkosten von 10-20 Prozent gegenüber herkömmlichen Asphalten zu rechnen.

Außerdem hält der Effekt der Lärmminderung nicht lange vor. Zwar ist die Lärmreduzierung direkt nach dem Auftragen groß. Doch mit der Zeit setzen sich die Poren mit Dreck und Staub zu und verhindern so, dass der Schall aufgenommen wird. Nach drei bis vier Jahren lässt die lärmreduzierende Wirkung des Flüsterasphalts drastisch nach.

 

 

Teil Feinstaubbelastung in St. Ingbert

 

Rechtliche Einordnung

Grundlage für die Luftreinhaltepolitik in deutschen Kommunen ist die Europäische Richtlinie zur Luftqualität (96/62/EG und 2008/50/EG). Diese Richtlinie floß auch in das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) ein. Der fünfte Teil befasst sich mit der  Überwachung und Verbesserung der Luftqualität und der Luftreinhalteplanung. In § 44 (2) ist festgelegt, dass die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen Untersuchungsgebiete festzulegen, in denen Art und Umfang bestimmter (…) Luftverunreinigungen in der Atmosphäre, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können, in einem bestimmten Zeitraum oder fortlaufend festzustellen sowie die für die Entstehung der Luftverunreinigungen und ihrer Ausbreitung bedeutsamen Umstände zu untersuchen sind.

 

Die Überwachung der Luftqualität und der Feinstaubbelastung ist somit eine Landesaufgabe und keine kommunale Aufgabe.

 

Im Saarland ist das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz die zuständige Behörde, da bzgl. der Feinstaubmessungen keine anderweitige Regelung vorliegt. Die Behörde hat ein landesweites Messnetz (IMMESA) aus 12 ortsfesten Messstationen aufgebaut, in denen u.a. auch Feinstaub (PM 10 und PM 2.5) kontinuierlich gemessen wird. Mit diesem landesweiten Messnetz ist eine flächendeckende und repräsentative Erfassung der Luftbelastung im Saarland sichergestellt. Die Ergebnisse der Luftmessungen werden jährlich im Jahresbericht "Luftgüte im Saarland" veröffentlicht, zuletzt für 2020. Für Feinstaub kommt der Jahresbericht zu folgendem Ergebnis: "An allen Messtationen liegen die Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10) im Jahr 2020 deutlich unterhalb des Jahresgrenzwertes von 40 g/m3… Der Tagesgrenzwert von 50 g/m3 wird - mit Ausnahme des 1. Januar – an allen Stationen eingehalten." Und zu Feinstaub PM 2.5 heißt es: "Feinstaub (PM 2.5) wird im Messnetz IMMESA seit 2007 an einer Messstation im städtischen Hintergrund (Saarbrücken-City) ermittelt. Der Jahresmittelwert sinkt im Jahr 2020 auf einen Wert von 9 g/m3. Er liegt damit deutlich unterhalb des seit 2015 geltenden Grenzwertes von 25 g/m3." Und zur Langfristentwicklung: "Seit Aufnahme der Messungen im Jahr 2007 in Saarbrücken-City wird ein abnehmender Trend beobachtet, der sich in den letzten beiden Jahren nochmals verstärkt hat."

Da lokale Emittenten nur in Ausnahmefällen zur Feinstaubbelastung beitragen, sondern im Ballungsraum im Umfeld von Saarbrücken von einer flächendeckend ähnlichen Belastung auszugehen ist, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine erhöhte Feinstaubbelastung in St. Ingbert ausgeschlossen werden.

 

§ 47 (1) des Bundesimmisionsschutzgesetzes legt ferner fest, dass die zuständigen Behörden einen Luftreinhalteplan aufzustellen haben, wenn entsprechende Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten werden, und in dem die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt werden. Ein solcher Luftreinhalteplan existiert weder für das Saarland noch für die Stadt St. Ingbert.

Aus dem Bundes- und Landesrecht ergibt sich somit keine Notwendigkeit zur Aufstellung eines Luftreinhalteplans  und begleitenden Feinstaubmessungen in St. Ingbert.

 

Praktisches Vorgehen

Im Haushaltsplan 2019/2020 wurden im Produkt 5.6.10.03 Mittel in Höhe von 20.000 € zur Durchführung von Feinstaubmessungen an verschiedenen Stellen in St. Ingbert eingestellt. Von der Idee Feinstaubmessgeräte in Eigenregie zu bauen, wurde Abstand genommen, weil an die Feinstaubmessungen genaue technische Vorgaben (DIN EN 12341) geknüpft sind. Weiterhin existieren regional keine Messlabore oder Prüfeinrichtungen, die Luftmessungen von Feinstaub durchführen, auch nicht der TÜV Saarland mit seinen Beteiligungen. Deshalb kämen nur externe Messlabore in Frage und zwar im Einzelnen:

o ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. aus Mönchengladbach

o DEKRA Automobil GmbH aus Stuttgart

o Infraserv GmbH & Co. aus Gendorf

o Müller-BBM GmbH aus Planegg bei München

o TÜV Rheinland AG aus Köln

 

An ANECO, Müller-BBM und TÜV Rheinland wurden im Mai 2019 Anfragen zur Erstellung eines Angebots für Feinstaubmessungen in St. Ingbert gestellt. Trotz mehrfacher Nachforderungen blieben jedoch alle Aufrufe ohne Erfolg. Es ist zu vermuten, dass die betreffenden Institute wegen Kapazitätsengpässen, des geringen Auftragvolumens sowie der abseitigen Lage im Bundesgebiet kein Interesse an der Durchführung von Feinstaubmessungen in St. Ingbert hatten.

 

Aus den angeführten rechtlichen und fachlichen Gründen empfiehlt die Verwaltung das Thema "Feinstaubmessungen in St. Ingbert" nicht weiter zu verfolgen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Loading...