Beschlussvorlage - 2021/0110 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterung

Die Ortsratsfraktion B 90 / Die Grünen haben die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes beantragt. Es wird auf beigefügten Antrag der Ortsratsfraktion B 90 / Die Grünen, Ziffer 2, verwiesen.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Mit den Planungen zur Umgestaltung des Knotenpunktes wurde das Ingenieurbüro WSV, Saarbrücken beauftragt. Auf der Grundlage bereits vorliegender Bestandsvermessungsdaten, hat das Büro zum Beginn dieses Jahres mit der Grundlagenermittlung bzw. der Vorplanung begonnen. Dabei hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen entsprechende Ergänzungsvermessungen erforderlich waren. Diese hat der LfS zwischenzeitlich vorgenommen, so dass nun die Entwurfsplanungen durch das Büro weitergeführt werden konnte.

 

Sobald der Entwurf eine hinreichende Grundlage dazu bietet, können die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen berechnet und der Stadt St. Ingbert als eine der Kostenbeteiligten vorgelegt werden. Wie bereits angedeutet muss zwischen der Stadt, dem LfS und nun auch der zuständigen Autobahn GmbH aufgrund der Knotenpunktänderung eine entsprechende Vereinbarung geschlossen werden, die die Kostentragung und die Durchführung der Maßnahme regelt.

 

Nach Abschluss der vollständigen Entwurfsplanung werden die weiteren internen Genehmigungsschritte veranlasst und auch die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Die Stadt St. Ingbert wird dabei selbstverständlich in die jeweiligen Phasen involviert. Einen Zeitpunkt für die Fertigstellung der Entwurfsplanung kann noch nicht genannt werden.

 

Der Landesbetrieb für Straßenbau hat der Verwaltung nachstehendes mitgeteilt:

 

Mit den Planungen zur Umgestaltung des Knotenpunktes wurde das Ingenieurbüro WSV, Saarbrücken beauftragt. Auf der Grundlage bereits vorliegender Bestandsvermessungsdaten, hat das Büro zum Beginn dieses Jahres mit der Grundlagenermittlung bzw. der Vorplanung begonnen. Dabei hat sich gezeigt, dass in verschiedenen Bereichen entsprechende Ergänzungsvermessungen erforderlich waren. Diese hat der LfS zwischenzeitlich vorgenommen, so dass nun die Entwurfsplanungen durch das Büro weitergeführt werden konnte.

 

Sobald der Entwurf eine hinreichende Grundlage dazu bietet, können die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen berechnet und der Stadt St. Ingbert als eine der Kostenbeteiligten vorgelegt werden. Wie bereits angedeutet muss zwischen der Stadt, dem LfS und nun auch der zuständigen Autobahn GmbH aufgrund der Knotenpunktänderung eine entsprechende Vereinbarung geschlossen werden, die die Kostentragung und die Durchführung der Maßnahme regelt.

 

Nach Abschluss der vollständigen Entwurfsplanung werden die weiteren internen Genehmigungsschritte veranlasst und auch die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Die Stadt St. Ingbert wird dabei selbstverständlich in die jeweiligen Phasen involviert. Einen Zeitpunkt für die Fertigstellung der Entwurfsplanung kann noch nicht genannt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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