Beschlussvorlage - 2021/0107 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterung

Die CDU-Ortsratsfraktion hat die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes beantragt. Es wird auf den unter TOP „Überquerung am Fußgängerüberweg Spieser Landstraße“ beigefügten Antrag, Ziffer 3, verwiesen.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Die Kennzeichnung von verkehrsberuhigten Bereichen setzt voraus, dass die in Betracht kommenden Straßen, insbesondere durch geschwindigkeitsmindernde Maßnahmen des Straßenbaulastträgers oder der Straßenbaubehörde, überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben.

 

Das bedeutet, der verkehrsberuhigte Bereich muss baulich so angelegt sein, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht.

In der Regel wird dies durch einen niveauausgleichenden Ausbau (Pflasterung), Pflanzbeeten oder Pflanzkübeln, wechselseitige Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen erreicht.

 

Da die geschilderten baulichen Voraussetzungen u.a. in der Kieferstraße nicht vorliegen, kann keine Kennzeichnung als verkehrsberuhigter Bereich erfolgen.

Anzumerken ist noch, dass die klassische Spielstraße im Jahr 2009 aus den Verwaltungsvorschriften gestrichen wurde.

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Finanz. Auswirkung

 

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