Beschlussvorlage - 2021/0106 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Erläuterung

Die CDU-Ortsratsfraktion hat die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes beantragt. Es wird auf den unter TOP „Überquerung Fußgängerüberweg Spieser Landstraße“ beigefügten Antrag, Ziffer 2, verwiesen.

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Bei dem geschilderten Fall kommt ein Fahrzeugführer aus Richtung der Straße Auf der Spick in Richtung der Straße Am Mühlwald in St. Ingbert-Mitte.

 

Da sich der Fahrzeugführer in der Tempo 30 Zone befindet, muss er an der oben beschriebenen Kreuzung die „rechts-vor-links-Regel“ beachten und dem Radfahrer, der aus Richtung der Anwesen Am Mühlwald 54-68 kommt, die Vorfahrt gewähren.

 

Andererseits muss der Radfahrer aus Richtung der Anwesen Am Mühlwald 54-68 kommend, in Anwendung der „rechts-vor-links-Regel“ sehr weit in die Straße vorfahren, um dem Verkehrsteilnehmer, der von den Anwesen Lendelfinger Weg 2-44 herkommt, zu sehen und ihm die Vorfahrt zu gewähren.

 

Somit ist der Radfahrer vom Verkehrsteilnehmer, der von der Straße Auf der Spick kommt, sehr gut zu sehen.

 

Aus diesem Grund macht ein Spiegel keinen Sinn, sondern es erfolgt ein Verweis auf die Grundregel des § 1 Straßenverkehrsordnung, wonach ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr geboten sind.

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Finanz. Auswirkung

 

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