Beschlussvorlage - 2021/0059 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der als Anlage beigefügten 1.Änderungssatzung zur Nutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sport- und Mehrzweckhallen sowie sonstiger Räume und Einrichtungen und des städtischen Mobiliars wird zugestimmt.

 

 

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Erläuterung

Die Nutzungs- und Entgeltordnung für städtische Sport- und Mehrzweckhallen sowie sonstiger Räume und Einrichtungen und des städtischen Mobiliars wurde mit Beschluss vom 10.12.2013 neugefasst und als Satzung beschlossen. Seitdem kam das Dorfgemeinschaftshaus in Oberwürzbach hinzu und die Satzung ist entsprechend zu ergänzen.

Für das Bürgerhaus Rohrbach ist es sinnvoll zusätzlich zur Tagesmiete auch einen Stundensatz für die Dauernutzung (ohne Pauschale) hinzuzufügen.

In § 2 Abs. 2. wurde zur besseren Handhabung die Erhebung einer Stornogebühr neu gefasst.

Als Maßstab für die Festsetzung der Miete des Dorfgemeinschaftshauses in Oberwürzbach wurde der Mietpreis vom Pumpenhaus angenommen, welches sowohl von der Größe als auch der Ausstattung vergleichbar ist.

Bei der Dauernutzung ohne Pauschale wurde das Bürgerhaus Rohrbach als Berechnungsgrundlage angenommen.

Als Berechnungsgrundlage für die Nutzung der Toilettenanlage wurde die Anmietung des Toilettenwagens über den Bauhof angenommen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

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Anlagen

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