Beschlussvorlage - 2021/0050 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Kirkel und der Stadt St. Ingbert über die Durchführung der Verkehrsüberwachung in Kirkel wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Kirkel zu treffen und die Übertragung der Zuständigkeit zu beantragen.

 

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Erläuterung

Sowohl der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss am 26.11.2020 sowie der Stadtrat in seiner Sitzung am 07.12.2020 haben einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Kirkel im Bereich der Verkehrsüberwachung bereits grundsätzlich zugestimmt.

Zwischenzeitlich wurden unter Einbindung der jeweiligen Fachbereiche die Modalitäten der Zusammenarbeit abgestimmt und in dem nachfolgend aufgeführten öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend vereinbart. Diese Rechtsform wurde deshalb gewählt, da für den Bereich der Verkehrsüberwachung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) nicht vorgesehen ist. 

 

Der Antrag auf Übertragung der Zuständigkeit für die Verkehrsüberwachung erfolgt gemäß § 80 SPolG auf Antrag der jeweiligen Ober-/Bürgermeister beim Ministerium für Inneres, Bauern und Sport. Dieser wird nach entsprechender Beschlussfassung des Stadtrates St. Ingbert und des Gemeinderates Kirkel, welcher ebenfalls noch im September vorgesehen ist, gemeinsam gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die kostendeckende Entschädigungsregelung trägt zur Einnahmeverbesserung bei.

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Anlagen

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