Beschlussvorlage - 2021/0042 BV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Gemeinde Kirkel und der Stadt St. Ingbert über die Zusammenarbeit im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Kirkel zu treffen.

 

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Erläuterung

Neben der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsüberwachung wurde in den Gesprächen mit Kirkel auch der kommunale Ordnungsdienst als mögliches Feld der interkommunalen Zusammenarbeit betrachtet, da bei der Gemeinde Kirkel insbesondere im Bereich der Außendiensttätigkeiten der Ortspolizeibehörde nicht zuletzt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie Unterstützung benötigt wird. Im Sonderausschuss Corona am 15.06.2021 (TOP 37.1) wurde darüber berichtet.

 

Die Verwaltung möchte die Gemeinde Kirkel daher gerne im Rahmen der personellen Möglichkeiten unterstützen und in Absprache KOD-MitarbeiterInnen zur Dienstleistung abordnen.

 

Auch hier wurde unter Einbindung der jeweiligen Fachbereiche die Modalitäten einer möglichen Zusammenarbeit abgestimmt und in dem nachfolgend aufgeführten öffentlich-rechtlichen Vertrag entsprechend vereinbart. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) ist auch im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes nicht vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Im Rahmen der Entschädigungsregelung wird die Kostendeckung erzielt.

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Anlagen

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