Information - 2021/0041 INFO

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Am 20.08.2021 haben Vertreter des Saarländischen Schaustellerverbandes bei der Verwaltung vorgesprochen und ihre Absicht bekundet, am 2. Oktoberwochenende 2021 die Kirmes in St. Ingbert im Einklang mit den geltenden Corona-Schutzmaßnahmen durchzuführen.

 

Sie haben unter Verweis auf die coronabedingte, katastrophale wirtschaftliche Lage der Schaustellerbetriebe um ein finanzielles Entgegenkommen der Stadt gebeten, entweder durch Verzicht auf die Standgebühren oder durch Übernahme der Kosten, die aufgrund infektions- bzw. hygienerechtlicher Vorgaben des Hygienerahmenkonzeptes anfallen.

 

Eine Prüfung vor dem Hintergrund der geltenden Corona-Verordnungsregelungen hat ergeben, dass eine Durchführung der Kirmes unter folgenden Rahmenbedingungen in Betracht kommt:

 

- Festtage von Freitag, 08.10.2021 bis Dienstag, 12.10.2021 (Fr 15 bis 23 Uhr, Sa und So 14 bis 23 Uhr, Mo und Di 15 bis 22 Uhr); keine Eröffnungsveranstaltung und keine Nachkirmes

- Reduzierte Veranstaltungsfläche (Bereich hinter dem Rathaus, zwischen Rathaus und Ingobertushalle sowie zwischen Feuerwehrgerätehaus und Ingobertushalle, insgesamt rd. 7.000 qm)

- Zulässige Besucherhöchstzahl: 800

- Einzäunung des Festgeländes

- je zwei personalisierte separate Ein- und Ausgänge

- Beauftragung eines privaten Ordnungs- und Sicherheitsdienstes (mindestens 6 Personen), ggfs. mit Unterstützung durch den Kommunalen Ordnungsdienst

- Feststellung der sich gleichzeitig auf dem Festgelände befindlichen Besucherzahl anhand der Ausgabe von farbig markierten Armbändchen

- Besucher/innen müssen vollständig geimpft, genesen oder getestet sein (3-G-Regel)

- Maskenpflicht für alle Besucher/innen ab Vollendung des 6. Lebensjahres

- Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m zu Personen, die nicht zum familiären Bezugskreis gehören

- Desinfektionsmöglichkeiten an allen Fahrgeschäften

- engmaschiger Reinigungszyklus bei den vorzuhaltenden Besuchertoiletten

- Möglichkeit der Kontaktnachverfolgbarkeit über Luca- oder Staysio-App bzw. mittels eines am Eingang auszufüllendem Formulars

- Verzehr von Speisen und Getränken nur in ausgewiesenen Sitzbereichen.

 

Die finanzielle Situation stellt sich so dar, dass ein Verzicht auf die Standgebühren nach § 35 Nr. 29 KSVG einen Stadtratsbeschluss bedingt hätte, der angesichts der knapp bemessenen Vorbereitungszeit noch in den Sommerferien hätte gefasst werden müssen. Andererseits hat eine überschlägige Kostenermittlung ergeben, dass die pandemiebedingten Aufwendungen durch die Standgebühren zumindest gedeckt werden können. Daher hat die Verwaltung dem Schaustellerverband ein entsprechendes Kostenübernahmeangebot unterbreitet, welches dieser angenommen hat.

 

Vor dem Hintergrund, dass das Platzvergabeverfahren unter hohem Zeitdruck betrieben werden muss sowie in Anbetracht der existenzbedrohenden Situation, in der sich einige Schaustellerbetriebe befinden, hat die Verwaltung gegenüber dem Schaustellerverband erklärt, dass die diesjährige Kirmes unter den genannten Rahmenbedingungen stattfinden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Es wird erwartet, dass sich Erträge und Aufwendungen (ohne Bauhofleistungen) die Waage halten. Auf der Einnahmeseite wird mit Standgebühren in Höhe von rd. 7.000 € gerechnet; Ausgaben fallen an für die Beauftragung eines privaten Sicherheitsdienstes (rd. 5.500 €), die Bereitstellung einer mobilen Toilettenanlage inkl. Reinigungsdienst (rd. 1.000 €) sowie die Beschaffung von Markierungsbändchen und Beschilderungsmaterial (rd. 500 €). Gegenüber den Haushaltsansätzen bedeutet das für das Sachkonto 1.2.01.03.432053 - Standgelder steuerpflichtig - Mindereinnahmen in Höhe von 10.500 € und für das Sachkonto 1.2.01.03.529900 - Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Mehrausgaben in Höhe von 5.000 €. Die Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben werden budgetintern gedeckt.

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