Beschlussvorlage - BV/2021/0691

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt erwirbt von der Karlsberg Grundstücksgesellschaft mbH & Co KG die Grundstücke

 

Gemarkung St. Ingbert Flur 10

Fl.St Nr. 2397/6 mit 1.171 m²,

Fl.St. Nr. 2397/5 mit 0 m² und

Fl.St. Nr. 2400/5 mit 113 m²

zum Preis von 1.292.500,-€ zzgl. Erwerbsnebenkosten sowie

 

Gemarkung St. Ingbert Flur 03

Fl.St.Nr. 518/2 mit 150 m²

Fl.St.Nr. 519 mit 260 m² und

Fl.St.Nr. 518/4 mit 0 m²

zum Preis von 65.000,-€ zzgl. Erwerbsnebenkosten.

 

 

  1. Auf den Abschluss eines Optionsvertrages wird verzichtet.
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Erläuterung

Die Karlsberg Grundstücksgesellschaft mbH & Co KG (kurz Karlsberg) ist Eigentümerin der Grundstücke Fl.St.Nr. 2397/6, 2397/5 und 2400/5 (Kohlenstraße 13) und der Grundstücke Fl.St.Nr. 519, 518/2 und 518/4 (Parkplatz Pfarrgasse).

 

Die Stadt St. Ingbert beabsichtigt im Zuge der Gesamtmaßnahme Kohlenstraße den Karlsbergsaal (Kohlenstraße 13) käuflich zu erwerben. Gleichzeitig erwirbt die Stadt von Karlsberg die als Parkplatz genutzten Grundstücke in der Pfarrgasse.

Auf den Abschluss eines Optionsvertrages kann verzichtet werden. Der Zuschussgeber hat signalisiert, dass der Grunderwerb nicht förderfähig ist. Deshalb kann ein „freihändiger“ Kaufvertrag geschlossen werden. Der Kauf muss nicht in Form eines Optionsvertrages erfolgen, wie es zuerst vom Fördergeber gefordert war.

 

Die Verhandlungen mit Karlsberg sind abgeschlossen.

 

Den Verhandlungen vorausgegangen sind 2 Verkehrswertgutachten für den Karlsbergsaal. Das zuerst von Karlsberg beauftragte Gutachten beläuft sich auf 1.385.000,-€. Das im Anschluss durch die Stadt in Auftrag gegebene Gutachten beläuft sich auf 1.200.000,-€. Es ergibt sich somit eine Differenz von 185.000,-€. Die arithmetische Mitte ergibt einen Kaufpreis von 1.292.500,-€.

Gleichzeitig wird der im Eigentum von Karlsberg liegende Parkplatz in der Pfarrgasse angekauft werden. Der Bodenrichtwert für den Parkplatz in der Pfarrgasse liegt bei 170 €/m². Für die Grundstücksfläche von insgesamt 410 m² (insgesamt 69.700,-€) hat man sich unter Berücksichtigung der eingetragenen Baulasten, welche von der Stadt mit übernommen werden, auf einen Kaufpreis von 65.000,-€ geeinigt.

 

Die Stadt hält den Ankauf der o. g. Grundstücke im Zuge der stadtplanerischen Entwicklung der Innenstadt für unumgänglich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mittel stehen durch Umwidmungsbeschluss vom 15.4.21 bereit. Die Finanzierung für den Erwerb Kohlenstraße 13 ist gesichert.

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Anlagen

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