Beschlussvorlage - BV/2021/0642
Grunddaten
- Betreff:
-
Interkommunale Zusammenarbeit - Waffenbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Michael Mann
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
---|---|---|---|---|
●
(nicht gesetzt)
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.04.2021
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Beschlussvorschlag
Der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Waffenbehörde der Mittelstadt St. Ingbert an den Saarpfalz-Kreis wird, vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung durch das Landesverwaltungsamt, zugestimmt. Die Verwaltung wird nach entsprechender Beschlussfassung im Stadtrat beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Saarpfalz-Kreis zu treffen.
Erläuterung
In den Sitzungen des Haupt-, Personal und Finanzausschuss am 26.11.2020 sowie des Stadtrates am 07.12.2020 wurde einer Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Waffenbehörde der Mittelstadt St. Ingbert an den Saarpfalz-Kreis bereits grundsätzlich zugestimmt.
Die zwischenzeitlich mit dem Saarpfalz-Kreis abgestimmte öffentlich-rechtliche Vereinbarung, welche nachfolgend aufgeführt ist, wurde dem Landesverwaltungsamt zur Zustimmung vorgelegt. Auf Sachbearbeiterebene wurde diese bereits geprüft und die abschließende Zustimmung durch das Landesveraltungsamt wird erwartet.
Da die Übernahme der Aufgaben durch den Saarpfalz-Kreis ab dem 1.7.2021 vorgesehen ist, lässt die derzeitige Sitzungsfolge eine spätere Beratung nicht zu.
Falls von Seiten des Landesverwaltungsamtes wider Erwarten doch noch Änderungen an dieser ÖRV notwendig sein sollten, könnten diese bis zum Stadtrat am 29.04.2021 noch berücksichtigt werden.
Das Landesverwaltungsamt hat nun mit Mail vom 29.03.2021 mitgeteilt, dass durch das zuständige Fachreferat D6 und das Kommunalreferat C2 im MIBS keine Bedenken gegen die vorgelegte Vereinbarung bestehen.
Weiterhin wurden formale Änderungen der Präambel angeregt, welche in der nachfolgenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vorgenommen wurden.
ÖFFENTLICH-RECHTLICHE VEREINBARUNG
über die Delegation der Aufgaben und Befugnisse der Waffenbehörde der Mittelstadt St. Ingbert an den
Saarpfalz-Kreis in Homburg
zwischen
der Stadt St. Ingbert
vertreten durch den Oberbürgermeister Prof. Dr. Ulli Meyer
Am Markt 12, 66386 St. Ingbert
und
dem Saarpfalz-Kreis
vertreten durch den Landrat Dr. Theophil Gallo
Am Forum 1, 66424 Homburg
I.
Präambel
Gemäß der §§ 10 und 145 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes für das Saarland (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8/9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341) und den §§ 1, 17 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl., S. 723), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8/9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341), wird zur Umsetzung des Beschlusses des Stadtrates der Mittelstadt St. Ingbert vom … und des Beschlusses des Kreistages des Saarpfalz-Kreises vom … folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen:
II.
Vereinbarung
§ 1
Aufgabenübertragung
Der Saarpfalz-Kreis nimmt ab dem 01.07.2021 die Aufgaben und Befugnisse, die der Mittelstadt St. Ingbert nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Mittelstadtverordnung übertragen worden waren, vollständig im eigenen Namen und in eigener Verantwortung wahr (Delegationsmodell).
§ 2
Zuständigkeitswechsel, Übergabe von Akten, eingelagerte Asservate
Die Waffenbehörde der Mittelstadt St. Ingbert wird in Abstimmung/Zusammenarbeit mit der Waffenbehörde des Saarpfalz-Kreises und der Firma Condition rechtzeitig die Übertragung der Datensätze aus dem NWR II, sowie den Zuständigkeitswechsel veranlassen.
Parallel werden die zum NWR II geführten physischen Waffen-Akten an die Waffenbehörde des Saarpfalz-Kreises übergeben.
Die eingelagerten Asservate verbleiben bei der Mittelstadt St. Ingbert und werden zeitnah über das LPP242.1 / Fachbereich Waffen und Munitionstechnik der Verwertung zugeführt.
§ 3
Personelle Ausstattung und Sachausstattung
Mit der Übertragung der Zuständigkeiten an den Saarpfalz-Kreis erfolgt keine Personalüberleitung. Das Personal für den Bereich der Mittelstadt St. Ingbert stellt der Saarpfalz-Kreis.
§ 4
Entschädigung
Für die Wahrnehmung der Aufgaben erhält der Saarpfalz-Kreis eine Entschädigung in Höhe der Jahrespersonalkosten für eine Vollzeitstelle Entgeltgruppe 9c TVöD gemäß den Werten im KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“, Anlage 9.1 Bereich 7 Recht und Verwaltung in der jeweils aktuell für das betreffende Kalenderjahr geltenden Fassung . Der Erstattungsbetrag ist zweimal jährlich fällig, nämlich zum 01.04. und 01.10 des Jahres. Der Erstattungsbetrag wird jeweils zum Fälligkeitsdatum vom Saarpfalz-Kreis angefordert.
Weitere Entschädigungszahlungen (beispielsweise für Sach- und Fortbildungskosten) macht der Saarpfalz-Kreis nicht geltend. Im Gegenzug verzichtet die Mittelstadt St. Ingbert auf die Weiterleitung der für den Bereich St. Ingbert eigenommenen waffenrechtlichen Gebühren.
§ 5
Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Jahresende gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist zuzustellen.
Werden durch gesetzliche Änderungen oder durch Änderungen einer Rechtsverordnung andere Zuständigkeitsregelungen für das Waffenrecht getroffen, so ist die Vereinbarung entsprechend anzupassen, sofern dies erforderlich sein sollte.
§ 6
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die der in der unwirksamen Bestimmung enthaltenen Regelung in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
§ 7
Inkrafttreten
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung tritt am 01.07.2021 in Kraft.
St. Ingbert, den
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Prof. Dr. Ulli Meyer Dr. Theophil Gallo
Oberbürgermeister Landrat
Siegel Siegel
