Antragsvorlage - AN/2021/410
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubaumaßnahmen des Saarpfalz-Kreises an der Gemeinschaftsschule in St. Ingbert-Rohrbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Martin Ruck
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Bau- und Werksausschuss
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Kenntnisnahme
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25.03.2021
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(nicht gesetzt)
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Ortsrat St. Ingbert-Rohrbach
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Anhörung
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14.04.2021
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Erläuterung
Die CDU-Fraktion im Stadtrat hat mit E-Mail vom 10.03.2021 diesen Tagesordnungspunkt beantragt.
Gemäß dem Auftrag an die Verwaltung aus dem Sonderausschuss Corona SoCo/2020/02 vom 09.06.2020
Zu 1.
Die Verwaltung führte am 26.08.2020 ein Telefonat mit der Kreisverwaltung um über die Details der Vereinbarung zur Beteiligung an den Bewirtschaftungskosten zu sprechen um diese entsprechend ausformulieren zu können. Die Kreisverwaltung gab an, dass sie der Stadt einen entsprechenden Vertrag zukommen lasse. Die Verwaltung erarbeitete für den BWA am 15.09.2020 bereits eine Vorlage mit einer groben Angabe der Beteiligung an den jährlichen Bewirtschaftungskosten.
Im Bau- und Werksausschuss BWA/2020/04 vom 15.09.2020 sowie dem Stadtrat vom 29.09.2020 (RAT/2020/05) wurde bereits einstimmig dafür gestimmt, sich zu einem Drittel an den jährlichen Bewirtschaftungskosten, nach Fertigstellung des Projektes "Neubau einer Sporthalle an der Gemeinschaftsschule St. Ingbert-Rohrbach", zu beteiligen.
Im Oktober 2020 erreichte der angekündigte Vertragsentwurf die Verwaltung. Nach interner Rücksprache mit dem Justiziariat und der Fachabteilung wurden noch einige Punkte gefunden, die der Klärung bedürfen.
Ein gemeinsamer Gesprächstermin mit der Kreisverwaltung wurde daraufhin vereinbart. Aufgrund der Corona Pandemie verschob sich dieser auf den 01.12.2020. Bei dem gemeinsamen Termin im Dezember wurden noch offene Fragen besprochen.
Die Verwaltung hat an dem Vertragsentwurf nun entsprechende Änderungen und Umformulierungen vorgenommen. Diese wurden intern auch bereits mit dem Justiziariat abgeklärt. Der Entwurf wird nun erneut der Kreisverwaltung zugesandt. Sofern die Kreisverwaltung den Änderungen zustimmt, wird der Entwurf dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Zu 2.
Hinsichtlich der Nutzung der kreiseigenen Sporthalle des Leibniz-Gymnasiums durch St. Ingberter Vereine hat die Stadtverwaltung St. Ingbert, insbesondere die Abteilung Gebäudemanagement keine Entscheidungsbefugnis.
Zu 3.
Auch die Zurverfügungstellung der Kreissporthallen obliegt alleine der Kreisverwaltung.
Vertreter des Saarpfalz-Kreises sind zur Sitzung eingeladen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Anlage
Antrag der CDU-Fraktion im Stadtrat vom 10. März 2021
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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247,4 kB
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öffentlich
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4,9 MB
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