Beschlussvorlage - BV/2020/0535
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von ehrenamtlichen Beigeordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beteiligt:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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●
(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.12.2020
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Erläuterung
Nach § 63 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) wird der Oberbürgermeister im Falle seiner Verhinderung durch Beigeordnete in der vom Stadtrat festgesetzten Reihenfolge vertreten.
Die ehrenamtlichen Beigeordneten werden nach § 65 Abs. 1 KSVG aus der Mitte des Stadtrates gewählt. Bei der Wahl ist die Reihenfolge der Beigeordneten festzulegen.
Nach § 46 Abs. 1 KSVG werden die Wahlen durch geheime Abstimmung vorgenommen. Nach § 46 Abs. 2 ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Nach § 64 KSVG haben die Gemeinde einen oder zwei Beigeordnete. Durch Beschluss des Stadtrates kann die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit mehr als 20.000 bis zu 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf bis zu vier erhöht werden. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.09.2019 die Zahl auf vier ehrenamtliche Beigeordnete festgelegt. Gewählt wurden in der gleichen Sitzung:
1. ehrenamtlicher Beigeordneter Herr Markus Schmitt, GRÜNE
2. ehrenamtliche Beigeordnete Frau Nadine Müller, CDU
3. ehrenamtlicher Beigeordneter Herr Albrecht Hauck, FAMILIE
4. ehrenamtlicher Beigeordneter Herr Markus Hauck, CDU
Der erste Beigeordnete Herr Markus Schmitt hat seinen Rücktritt mit Wirkung 08. Dezember 2020 erklärt. Da bei der Wahl eines Beigeordneten auch die Reihenfolge festgelegt wird, findet kein "Aufrücken" der verbliebenen Beigeordneten statt. Das Amt des ersten Beigeordneten soll wieder besetzt werden. Dazu ist eine Neuwahl zumindest dieser Stelle erforderlich.
