Beschlussvorlage - BV/2020/0503

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erweiterung des bereits bestehenden integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gustav-Clauss-Anlage um den Bereich der alten Tischtennishalle inklusive der darin enthaltenen Kosten- und Finanzierungsübersicht, sowie der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger der öffentlichen Belange wird zugestimmt. Das Konzept dient als Grundlage zur Beantragung weiterer Fördermittel aus dem Förderprogramm "Lebendige Zentren" und somit zur Umsetzung der einzelnen Bausteine zur Aufwertung und Einbindung des Areals in die Gustav-Clauss-Anlage.

 

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Erläuterung

Im April 2017 wurde die Stadt St. Ingbert vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport über die Auflage eines neuen Städtebauförderprogramms "Zukunft Stadtgrün" informiert und eine Teilnahme mit dem Ziel der Aufwertung der Gustav-Clauss-Anlage in Aussicht gestellt.

 

In der Sitzung des Baumanagement- und Werksausschusses am 25.01.2018 wurde der Beschluss gefasst, bis zum 31.01.2018 die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" zu beantragen.

 

Als Fördervoraussetzung hat der Fördergeber die Erstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für den gesamten Bereich der Gustav-Clauss-Anlage formuliert. Die Erarbeitung des betreffenden ISEK wurde im Baumanagement- und Werksausschuss am 18.04.2018 beschlossen.

 

Der Endbericht des damaligen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes wurde im Stadtrat am 25.06.2019 beraten und das ISEK beschlossen. Für das Areal der Tischtennishalle wurde die Erweiterung des bereits bestehenden ISEK mit Stadtratsbeschluss vom 27.02.2020 beschlossen.

 

In der Sitzung des Sonderausschusses Corona vom 07.05.2020 wurde dem Verwaltungsvorschlag, nach dem erfolgten Abriss der Tischtennishalle auf dem freiwerdenden Areal eine 18-Loch Minigolfanlage inklusive eines integrierten Kiosks mit entsprechenden Bewirtungsmöglichkeiten, einer Außenterrasse und einer barrierefreien öffentlichen Toilettenanlage zu errichten, gefolgt. Grundlage für die Förderung der Maßnahme in dem neu aufgelegten Förderprogramm "Lebendige Zentren" ist die Erweiterung des bereits bestehenden ISEK, deren Bericht zur Beratung und Beschluss der Einladung beigefügt ist.

 

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wurde als Fördermittelgeber regelmäßig in die Erarbeitung des ISEK einbezogen. Die Anregungen seitens des Ministeriums wurden somit bereits im Endbericht berücksichtigt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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