Beschlussvorlage - BV/2020/0482

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der nachstehend abgedruckten Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 und der Finanzplanung für die Jahre 2023 und 2024 einschließlich der in der Sitzung des Haupt- Personal- und Finanzausschusses vom 12.11.2020 mehrheitlich beschlossenen Änderungen wird zugestimmt.

 

Haushaltssatzung der Stadt St. Ingbert

für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

 

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat am 07.12.2020 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

für das Haushaltsjahr

 

2021

2022

 

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

94.883.243

97.192.088

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

96.651.301

99.439.567

 

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-1.768.058

-2.247.479

 

 

2.

im Finanzhaushalt mit

 

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

6.318.089

5.786.729

 

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

11.172.269

12.906.231

 

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

-4.854.180

-7.119.502

 

 

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

4.974.953

7.243.711

 

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.517.378

2.997.746

 

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

2.457.575

4.245.965

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

wird festgesetzt auf

4.854.180

7.119.502

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf

0

2.134.000

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

 

11.000.000

 

 

§ 5

 

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage

zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes

wird festgesetzt auf

1.768.058

2.247.479

 

 

§ 6

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

1.

Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

260 v.H.

260 v.H.

 

Betriebe (Grundsteuer A)

 

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

675 v.H.

675 v.H.

 

 

2.

Gewerbesteuer

390 v.H.

390 v.H.

 

 

§ 7

 

Es gilt der vom Stadtrat am 07.12.2020 beschlossene Stellenplan.

 

 

St. Ingbert, den 08.12.2020

 

 

 

 

 

 

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

 

 

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Erläuterung

Es wird Bezug genommen auf den Haushaltsplanentwurf der Verwaltung vom 24.09.20, dessen Vorstellung in der Sitzung des Stadtrates am 29.09.20 und den Beratungen in den städtischen Gremien, zuletzt in der Sitzung des Haupt- Personal und Finanzausschusses vom 12.11.2020.

 

Auf die ins Ratsinformationssystem eingestellten Dokumente wird verwiesen.

 

Der Haupt- Personal und Finanzausschusses hat in seiner Sitzung am 12.11.2020 über den Antrag der Stadtratsfraktionen von CDU, Familienpartei und Bündnis 90/Die Grünen (1Blatt, ohne Datum) wie folgt abgestimmt:

9 Stimmen dafür, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis über den vom Vorsitzenden modifizierten Beschlussvorschlag der Verwaltung, wie in der Einladung zur heutigen Sitzung abgedruckt:

9 Stimmen dafür, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen

 

 

Abstimmungsstand der Genehmigung des Haushaltsplanes 2021/2022 mit der Kommunalaufsichtsbehörde:

 

Der Abstimmungsprozess des Haushaltsplanentwurfs ist aktuell im Gange. Konkrete Ergebnisse liegen jedoch noch nicht vor.

 

Die in der Haushaltssatzung vorgesehene Darlehensaufnahme zur Finanzierung der Investitionen liegt deutlich über dem Niveau, das vom Landesverwaltungsamt in der Vergangenheit genehmigt wurde.

Da durch das Gesetz über den Saarlandpakt die Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Kommune neu definiert und darauf aufbauend der Krediterlass neu gefasst wurde – in diesem Zusammenhang jedoch Erfahrungswerte fehlen, wie das Landesverwaltungsamt die im neuen Rechtsrahmen vorgegebenen Begrifflichkeiten interpretiert – bleibt das Ergebnis des Abstimmungsprozesses mit dem Landesverwaltungsamt insbesondere im Hinblick auf die Genehmigung der Höhe des Kreditrahmens abzuwarten.

 

Hinweis:

Zur Finanzierung der investiven Haushaltsreste bis zum Jahr 2019, die sich zusammen mit dem im Nachtragshaushaltsplan 2020 veranschlagten Investitionsvolumen auf insgesamt 26,8 Mio.€ (bei 11,9 Mio. € investiven Zuschüssen) belaufen, müssen – wie bereits in der Einladung für die Stadtratssitzung am 29.09.20 erläutert – gegebenenfalls zusätzliche Kredite aufgenommen werden, da die bisher zur Finanzierung  im Rahmen der bisherigen Haushaltsgenehmigung vorgesehenen liquiden Mittel vollständig aufgebraucht sind.

Die Höhe dieser Kredite ist in Abhängigkeit zu sehen mit einer voraussichtlich anfallenden Gewerbesteuerrückzahlung zzgl. Verzugszinsen an den größten Gewerbesteuerzahler der Stadt, deren Höhe zurzeit noch nicht abschließend feststeht (worst Case: -6,5 Mio. € einschl. Zinsen)

Hierzu finden ebenfalls zurzeit Absprachen mit dem Landesverwaltungsamt statt.

 

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