Beschlussvorlage - BV/2020/0430
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondernutzungsgebühren u. a. für Außenbestuhlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Christine Lambert
- Beteiligt:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschlussart | NA |
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(nicht gesetzt)
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Haupt-, Personal- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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(nicht gesetzt)
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird bis auf Widerruf beauftragt, den gastronomischen Betrieben auf Antrag mehr Fläche für die Außenbestuhlung auch außerhalb der Stätte ihrer Leistung zur Verfügung zu stellen und für diese Zusatzfläche keine Sondernutzungsgebühren zu erheben. Als Maßstab gilt das Jahr 2019.
Erläuterung
Gemäß der Sondernutzungssatzung vom 05.11.1985 und 11.03.1986, zuletzt geändert am 12.06.2001, erhebt die Stadt St. Ingbert Sonderungsgebühren u. a. für die Außenbestuhlung und die Kundenstopper. Ferner ist in dieser Vorschrift geregelt, dass die Außenbestuhlung nur an der Stätte der Leistung möglich ist.
Um die Abstandregeln in Corona-Zeiten einzuhalten, brauchen die gastronomischen Betriebe im Hinblick auf die Außenbestuhlung mehr Platz.
Um den Betrieben zu helfen, hat die Stadtverwaltung Ausnahmen vom Gebot "an der Stätte der Leistung" zugelassen.
Ferner ist geplant, dass die gastronomischen Betriebe für diese Zusatzfläche keine Sondernutzungsgebühren zahlen. Als Maßstab gilt das Jahr 2019.
