29.09.2020 - 16 Sondernutzungsgebühren u. a. für Außenbestuhlung

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

Der Rat fasst innerhalb der geschlossenen Abstimmung vorstehenden Beschluss.

 

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Die Stadtverwaltung wird bis auf Widerruf beauftragt, den gastronomischen Betrieben auf Antrag mehr Fläche für die Außenbestuhlung auch außerhalb der Stätte ihrer Leistung zur Verfügung zu stellen und für diese Zusatzfläche keine Sondernutzungsgebühren zu erheben. Als Maßstab gilt das Jahr 2019.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig dafür