Beschlussvorlage - BV/2020/0391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf dem Flurstück Nr. 636/22, Flur 3, Gemarkung St. Ingbert Mitte, Kohlenstraße 17 wird einer Befreiung von der Festsetzung Parkplatz im Bebauungsplan Nr. 516 c II "Kaufparkgelände" zur Errichtung einer Packstation der Deutschen Post neben dem bestehenden REWE-Markt zugestimmt.

 

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Erläuterung

Die Deutsche Post AG will in St. Ingbert weitere Packstationen errichten. Sie hat angefragt, ob der ausgesuchte Standort genehmigungsfähig ist.

Für den Bereich des REWE-Marktes in der Innenstadt von St. Ingbert (Flurstück 636/22) existiert der Bebauungsplan  Nr. 516 c II, welcher ein Kerngebiet ausweist. Jedoch ist innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen nur Einzelhandel zulässig. Da es sich bei der beantragten Packstation der Deutschen Post planungsrechtlich nicht um Einzelhandel sondern um eine sonstige gewerbliche Nutzung handelt, muss eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden.

Aus stadtplanerischer Sicht sprechen an diesem Standort keine weiteren Belange gegen eine Packstation. Es würden ca. 2-3 Parkplätze entfallen. Insgesamt sind auf dem Gelände jedoch mehr als ausreichend viele Parkplätze vorhanden, sodass dies keine Einschränkung für den REWE-Markt darstellt. Im unmittelbaren Umfeld sind keine Wohnnutzungen, so dass auch eine mögliche Nutzung in den Ruhezeiten keine Störung erwarten lässt. Aus städtebaulicher Sicht wird die Kombination der Nutzungen REWE-Markt und Packstation als sinnvoll erachtet.

 

Die beiden weiteren angefragten Standorte sind in St. Ingbert, Kohlenstraße 72 neben Netto-Markt und in St. Ingbert, Oststr. 70 neben Lidl-Markt. Für die Station Kohlenstr. 72 existiert kein Bebauungsplan, für die Station Oststr. 70 der Bebauungsplan 802 b I "Ehemalige Glashütte" - Gewerbegebiet. Laut Planungsrecht ist die Nutzung zu genehmigen.

 

 

 

Anlagen

Ansicht Packstation

Standortdokumentation

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Anlagen

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