Beschlussvorlage - BV/2020/0288

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen der Firma Containerdienst Pinto GmbH am Standort in der Oststraße 65 in St. Ingbert, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB hergestellt.

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Erläuterung

Hier: Antrag zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen – Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

 

Genehmigungsrechtliche Situation

Die Firma Containerdienst Pinto GmbH beabsichtigt den Betrieb einer Anlage in der Oststraße 65 zum Sortieren von Abbruchmaterial und Siedlungs- und Verpackungsabfällen (Papier, Pappe, Glas, Kunststoffe, Dämmmaterialien, Beton, Ziegel, Aluminium, Eisen und Stahl, Boden und Steine ohne gefährliche Stoffe, Kabel, Baustoffe ohne Gipsbasis, Holz).

Bislang hat die Antragstellerin zu diesem Zweck ein eigenes Gelände in Schiffweiler und möchte den Betrieb nun auf ein angemietetes Gelände in der Oststraße 65 verlagern. Es handelt sich um eine Anlage zum Sortieren von nicht gefährlichen und geringen Mengen an gefährlichen Abfällen für den Wirtschaftskreislauf.

 

Geplanter Arbeitsablauf:

        Anlieferung von Bauschuttmaterial in Absetzcontainern

        Trennen des Materials auf vorgesehener Sortierfläche (Sortierung findet ebenfalls in der Halle statt)

        sortiertes Material wird in Einzelcontainern bis zum Abtransport bereitgestellt; Container mit Fraktionen, denen gefährliche Stoffe anhaften verbleiben in der Halle; alle anderen Container finden auf der betonierten Außenfläche Platz

        Gefährliche Abfälle werden nur in geringen Mengen und in Form von A IV-Holz sortiert.

        Betrieb unter der Woche zwischen 08.00 und 18.00 Uhr, samstags zwischen 08.00 und 14.00 Uhr, nachts sowie sonn- und feiertags kein Betrieb

 

Betriebliche Abwasser fallen nicht an.

Durch das Sortieren in der Halle sind Luft- und Lärmemissionen nicht zu erwarten.

Auf dem Gelände entstehen Staubemissionen beim Sieben von Bauschuttabfällen. Hier ist eine Berieselung vorgesehen.

Lärmemissionen entstehen durch Anlieferung und Abtransport der Container. Es ist dabei von einem Verkehrsaufkommen von 2 LKW pro Tag auszugehen.

Weiterhin entstehen Geräuschemissionen durch den Betrieb des Radladers und des Schaufelbaggers auf dem Gelände.

 

 

Standortbeschreibung

Das Gelände befindet sich in der Oststraße 65.

Südlich angrenzend befindet sich die Bahntrasse Saarbrücken – Kaiserslautern und in ca. 1 km Luftlinie verläuft die Autobahn A6.

Nördlich liegt das Wohngebiet „Hobels“ in einer Entfernung von etwa zwei Kilometer und das Waldgebiet „In der Au“, getrennt werden die Gebiete durch die Oststraße.

 

Das nächstgelegene südliche Nachbargebiet ist die Wohnbebauung in der Blieskasteler Straße und die denkmalgeschütze Glashütter Siedlung. Diese Wohnbauflächen sind als Allgemeines Wohngebiet in den Bebauungsplänen Nr. 806 "Obere Blieskasteler Straße" sowie Nr. 806a "Obere Blieskasteler Straße" festgesetzt.

 

Auf dem Grundstück befindet sich desweiteren die Firma Baustoffwerk Sehn Fertiggaragen GmbH & Co.KG und die Gerwing Gmbh und Co.KG.

Der Firmensitz der der Firma Containerdienst Pinto befindet sich in bestehenden Gebäuden auf dem Grundstück und besteht aus einer Sortierhalle, einem Bürogebäude und Sozialräumen.

 

 

Auswirkungen auf die Umwelt

Dem Genehmigungsantrag ist eine Anlagen- und Betriebsbeschreibung beigefügt.

Nicht festgestellt werden kann, ob Beeinträchtigungen durch Luftstaubstoffe sowie Lärmbelastungen zu erwarten sind.

Für diese Belange ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zuständig. Laut Information des Landesamtes wurde ein Lärmgutachten bereits nachgefordert.

 

 

Planungsrechtliche Situation:

Im Landesentwicklungsplan TA "Umwelt" wird das Gebiet als Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen sowie als Vorranggebiet für Wasserschutz dargestellt.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt St. Ingbert ist die betroffene Fläche als gewerbliche Fläche dargestellt.

Da für diesen Bereich kein Bebauungsplan besteht, wird das Areal nach § 34 BauGB beurteilt (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile).

 

Die Wohngebiete Glashütter Siedlung und Blieskasteler Str. sind bauplanungsrechtlich als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt (Bebauungspläne Nr. 806 und Nr. 806a "Obere Blieskasteler Straße).

 

Bedenken seitens der Stabstelle „Umwelt“ und des Eigenbetriebes für Abwasserwirtschaft wurden wie folgt eingereicht:

 

        Das Gelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Die entsprechenden Angaben sind zu berichtigen bzw. zu vervollständigen.

        Die Entwässerung der Halle und der gesamten Außenanlage ist bis zur Übergabe an das Kanalnetz in der Oststraße zeichnerisch darzustellen. Da es sich um ein Trennsystem handelt, gilt dies sowohl für die Schmutz- als auch für die Regenwasserleitungen.

 

Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat demnach bis zur Vorlage der geforderten Unterlagen beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz darum gebeten, den Termin zur Stellungnahme auszusetzen.

 

Das gemeindliche Einvernehmen kann dennoch hergestellt werden, da keine bauplanungsrechtlichen Bedenken bestehen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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