07.05.2020 - 2 Genehmigungsantrag gem. § 4 BImSchG, Containerd...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

OB Prof. Dr. Meyer verweist auf den vorstehenden Beschlussvorschlag sowie die dazugehörigen Erläuterungen der Verwaltung.

 

FV Körner verweist auf die Formulierung in der Verwaltungsvorlage, wonach auf dem Gelände beim Sieben von Bauschuttabfällen Staubemissionen entstehen und dafür eine Berieselung vorgesehen sei. Er bittet die Verwaltung dies genauer zu erklären.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass bei oben beschriebenem Vorgang das Grundwasser nicht betroffen sei. Darüber hinaus teilt er mit, dass die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) noch ausstehe.

 

FV Raber erkundigt sich bei der Verwaltung, ob die Firma Pinto beabsichtige, ihren Hauptsitz nach St. Ingbert zu verlegen und die Stadt hierdurch von den Auswirkungen auf die Gewerbesteuer profitieren könnte.

 

Herr Ruck (Geschäftsbereichsleiter Stadtentwicklung und Umwelt) teilt hierzu mit, dass ihm keine Informationen vorliegen. Er gehe davon aus, dass die Firma Pinto ihren Hauptsitz in Neunkirchen behalten werde.

 

Sodann fasst der Sonderausschuss vorstehenden Beschluss.

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Beschluss:

Zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Behandlung von Abfällen der Firma Containerdienst Pinto GmbH am Standort in der Oststraße 65 in St. Ingbert, wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 und 2 BauGB hergestellt.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig dafür.

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Anlagen zur Vorlage