Beschlussvorlage - BV/2020/0233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.

Die Mittel bei Buchungsstelle 1.1.11.02/1906.782300 "Erwerb eines Teilbereichs der Alten Baumwollspinnerei (Erw.kosten) in Höhe von

 

350.000,00 €

 

werden zugunsten der Buchungsstelle 1.11.02/1355.783050 "Mint-Campus/Herrichtung Laborgebäude für SFTZ (Baumaßnahme) umgewidmet.

 

 

2.

Die Mittel sind in den kommenden Haushaltsplänen in gleicher Höhe wieder auf der Buchungsstelle 1.1.11.02/1906.783020 "Erwerb eines Teilbereichs der Alten Baumwollspinnerei (Erw.kosten)    abzubilden.

 

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Erläuterung

Es stellt sich heraus, dass es bei der Baumaßnahme "Mint-Campus/Herrichtung des Laborgebäudes" zu Mehrausgaben kommt. Bedingt sind diese hauptsächlich durch die Steigerung des Baukosten-Index auf 12,5%. So muss für die Beauftragung der nächsten ausgeschriebenen Gewerke die Baumaßnahme nachfinanziert werden.

 

Die Mittel bei der Buchungsstelle 1.1.11.02/1906.782300 waren ursprünglich für den "Erwerb eines Teilbereiches der Alten Baumwollspinnerei" veranschlagt. In der letzten Sitzung des Sonderausschusses des Stadtrates am 17.10.2019 wurde bereits auf die Vorgehensweise hingewiesen. am

 

Für weitere Mehrkosten, bedingt durch die Steigerung des Baukosten-Index und unvorhersehbare Mehrarbeiten im Bauablauf könnten Restmittel aus der Maßnahme 1.1.11.02/1906.782300 "Erwerb eines Teilbereichs der Alten Baumwollspinnerei (Erw.kosten)" umgewidmet werden, da der Zeitpunkt für die Fortsetzung der vorgenannten Maßnahme derzeit noch nicht feststeht. Die erforderlichen Mittel für die Weiterführung und letztendlich Beendigung der Maßnahme sollten in den dann gültigen Haushaltsplänen abgebildet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Umwidmung der Mittel wird die Finanzierung für die Beauftragung der weitern Gewerke zur Fertigstellung der Maßnahme "Mint-Campus/Herrichtung Laborgebäude für SFTZ (Baumaßnahme) gesichert.

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Anlagen

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