Information - INFO/2019/0022

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Feinstaubmessungen in St. Ingbert

Im Ergebnishaushalt 2019/2020 des Haushaltsplans der Stadt St. Ingbert wurde im Produkt 5.6.10.03 in 2019 ein Titel „Projekt Feinstaubmessung in St. Ingbert“ mit einem Ansatz von 20.000 € beschlossen. Zur Erläuterung war angegeben, dass an „verschie­denen Stellen in St. Ingbert die Feinstaubbelastung ermittelt werden (soll)“.

 

Es gibt aktuell keine gesetzliche Grundlage für Feinstaubmessungen in St. Ingbert. Folg­lich ist auch das Landesamt für Arbeits- und Umweltschutz nicht zuständig. Eine Nach­frage bei der SGS-TÜV Saar GmbH ergab, dass Feinstaubmessungen nicht zum Ange­botsprofil des Unternehmens gehören. Insgesamt gibt es laut Recherchesystem Mess­stellen und Sachverständige (www.resymesa.de) bundesweit nur rund acht Prüfeinrich­tungen, die Messungen von Feinstaub der Gruppe IV P (partikelförmige und an Partikel absorbierende Stoffe) vornehmen. Dazu zählt etwa auch die Landesanstalt Umwelt Baden-Württemberg, die lediglich in Kommunen in Baden-Württemberg Messungen durchführt.

Von den restlichen Laboren wurden mit der ANECO Institut für Umweltschutz GmbH & Co. aus Mönchengladbach, der Müller-BBM GmbH aus Planegg bei München sowie der TÜV Rheinland Energy GmbH aus Köln drei Firmen mit der Bitte zur Abgabe von Feinstaubmessungen angeschrieben. Es wurden jedoch keine Angebote abgegeben, auch nach mehrfacher telefonischer und schriftlicher Nachfrage. Offensichtlich ist der logistische Aufwand zur Installation der Messeinrichtungen sowie zur Pflege und Be­treuung der Messungen (z. B. wöchentlicher Wechsel der Messplatten) zudem in einer aus Sicht der Institute peripheren Region in dem vorgesehenen finanziellen Rahmen nicht darstellbar.

Auch nach intensiven Bemühungen konnte somit keine Prüfeinrichtung oder Labor zur Abgabe eines Angebots bewegt werden.

 

 

Kritikpunkte des Blinden- und Sehbehindertenvereins Saar an dem verlegten Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte in St. Ingbert

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss am 09.11.2017 wurde Kritik an dem Umbau der Ampelanlagen im Zuge der Abstufung der B 40 zur L 119 geäußert.

Die Beratung zu diesem Punkt wurde durch die Grünen beantragt, die ihrerseits in ihrem Antrag auf den beigefügten Zeitungsbericht vom 17.10.2017 verweisen.

 

Einer der Kritikpunkte war, dass die Positionierung der Lichtsignalmaste genau mittig im Auffindestreifen für die Menschen mit Sehbehinderung angeordnet ist, statt an deren Ende direkt daneben.

Dies führt unter Umständen dazu, dass Menschen mit Sehbehinderung dagegenlaufen können.

Einen weiteren Kritikpunkt stellt die Erkennung des Fahrbahnbereichs für Sehbehinderte dar. In diesem Zusammenhang wurden beim Ausbau die Bordsteinkanten soweit abgesenkt, dass der Übergang zur Fahrbahn nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.

In der Sitzung am 09.11.2017 war auch der damalige Direktor des Landesbetriebes für Straßenbau, Herr Michael Hoppstädter, anwesend. Am Ende der Diskussion sagte er einen DIN-gerechten barrierefreien Umbau der Querungsstellen durch den Landesbetrieb zu.

Der Landesbetrieb hat anschließend die Angelegenheit geprüft und nun folgenden Vorschlag unterbreitet:

Die optimale Lösung für einen Umbau stellt der differenzierte Ausbau dar. Hierbei wird ein Teil der Bordsteinkanten für die gehbehinderten Menschen ganz abgesenkt und der andere Teil für sehbehinderte Menschen mit einer 6 cm hohen Bordsteinkante gebaut.

Dazu müssten in St. Ingbert bei fast allen Lichtsignalanlagen die Maststandorte verschoben werden. Dies ist aber aufgrund von Versorgungsleitungen, Einfahrten und dergleichen laut der Prüfung durch den Landesbetrieb für Straßenbau nicht möglich.

Für diesen Fall sieht die DIN 32984 aber einen barrierefreien Ausbau nur mit einer gemeinsamen Bordhöhe von 3 cm vor.

Im Zuge des Umbaus werden die Lichtsignalmaste nicht mehr mittig im Auffindestreifen positioniert, sondern je nach Platz direkt oder bis zu 25 cm daneben.

Somit werden durch den DIN-gerechten barrierefreien Umbau der Lichtsignalanlagen in St. Ingbert entlang der L 119 die Kritikpunkte beseitigt.

Der Landesbetrieb für Straßenbau will nun diese Lösung an den Lichtsignalanlagen entlang der L 119 realisieren und bittet um Zustimmung für diese Vorgehensweise.

 

Die Stadt St. Ingbert wird ihre Zustimmung erteilen.

 

Anlagen

Antrag Bündnis 90 / Die Grünen St. lngbert vom 20.10.2017

Zeitungsbericht vom 17.10.2017

 

 

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