Beschlussvorlage - BV/2019/0011

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GBQ wird als beratendes Gremium zur Unterstützung der Gesellschafter ein Beirat eingerichtet. Der Beirat besteht aus 8 Mitgliedern. Bei Bedarf können Sachverständige hinzugezogen werden. Die Mitglieder und deren Stellvertreter werden von den im Stadtrat vertretenen Fraktionen aus der Mitte des Stadtrates entsandt. § 48 Absatz 2 und 3 KSVG gelten entsprechend. Die Amtszeit des Beirates entspricht der Dauer der Amtszeit des Stadtrates. Die Mitglieder des Beirates führen ihre Amtsgeschäfte nach Ablauf der Amtszeit des Stadtrates bis zur Berufung der neuen Mitglieder weiter.

 

In der letzten Legislaturperiode war das Gremium mit 3 Vertretern der CDU und 3 Vertreter von SPD und je 1 Vertreter/in der Familienpartei und Wir für St. Ingbert besetzt worden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, sich auf einen Besetzungsvorschlag zu einigen.

 

Die Angelegenheit sollte im zuständigen Ausschuss vorberaten werden.

 

Sollte sich der Stadtrat nach Vorberatung im zuständigen Ausschuss nicht auf einen Besetzungsvorschlag einigen, ist aufgrund der Regelung im Gesellschaftsvertrag zwingend eine Wahl der Beirats-Mitglieder aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge vorzunehmen, wobei das Ergebnis nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt festzustellen ist.

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Anlagen

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