Beschlussvorlage - VO/4077/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der nachstehend abgedruckten Haushaltssatzung für die Jahre 2019 und 2020 und der Finanzplanung für die Jahre 2021 und 2022 einschließlich der in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre am 29.11.2018 mehrheitlich beschlossenen Änderungen wird zugestimmt.


Haushaltssatzung der Stadt St. Ingbert

für die Haushaltsjahre 2019 und 2020

 

Auf Grund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der derzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat am 04.12.2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

      

Der Haushaltsplan wird festgesetzt    für das Haushaltsjahr

    2019      2020

                         

      

1.  im Ergebnishaushalt mit     

 dem Gesamtbetrag der Erträge auf   90.530.959 95.016.289

 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  98.737.915 97.302.496

 im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf   -8.206.956  -2.286.207

      

      

2. im Finanzhaushalt mit     

 den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf   1.906.334  1.728.925

 den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf   9.594.040  6.030.825

 dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf   -7.687.706 -4.301.900

      

 den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  3.293.556  2.805.881

 den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  2.376.420  2.645.172

 dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf      917.136     160.709

      

      

§ 2

      

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen       

wird festgesetzt auf        3.179.373  2.688.450

      

      

§ 3

      

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen      

wird festgesetzt auf        0  2.138.500

      

      

§ 4

      

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.                  

 

§ 5

      

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage      

zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes      

wird festgesetzt auf          8.206.956   2.286.207

      

      

§ 6

      

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:                               

      

      

1. Grundsteuer     

 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe        260 v.H.     260 v.H.

  (Grundsteuer A)    

      

 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)          525 v.H.     525 v.H.

      

      

2. Gewerbesteuer             390 v.H.     390 v.H.

      

      

§ 7

      

Es gilt der vom Stadtrat am 04.12.2018 beschlossene Stellenplan.                                

      

      

St. Ingbert, den       

      

      

      

      

      

      

Hans Wagner      

Oberbürgermeister      

 

Reduzieren

Erläuterung

Es wird Bezug genommen auf den Haushaltsplanentwurf der Verwaltung vom 11.09.2018, dessen Vorstellung in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre am 27.09.2018 und den Beratungen in den städtischen Gremien, zuletzt in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre am 29.11.2018.

 

Auf die ins Ratsinformationssystem eingestellten Dokumente wird verwiesen.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 die Abänderungsanträge der SPD Stadtratsfraktion St. Ingbert vom 26.11.2018 mit 5 Stimmen dafür bei 10 Gegenstimmen abgelehnt.

Über die Anträge der Stadtratsfraktionen von CDU, Familienpartei und Bündnis 90/Die Grünen (5 Blätter, ohne Datum) wurde wie folgt abgestimmt:

9 Stimmen dafür, 5 Gegenstimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis über den vom Vorsitzenden modifizierten Beschlussvorschlag der Verwaltung, wie in der Einladung zur heutigen Sitzung abgedruckt:

9 Stimmen dafür, 5 Gegenstimmen, 1 Enthaltung

Reduzieren

Anlagen

Loading...