Information - VO/3870/18

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Beratungsfolge

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Erläuterung

Der Ortsrat hat diesen Tagesordnungspunkt bereits in seiner Sitzung am 20. August 2018 beraten. Hierbei wurde folgender Beschluss gefasst:

 

  1. „Der Ortsrat erinnert die Verwaltung an den Beschluss vom 11. Juni 2018, wonach die Verwaltung gebeten wurde, in Einbahnstraßen, die für Radfahrer freigegeben sind in entgegengesetzte Richtung zu fahren, auf den Gegenverkehr hinzuweisen und die hierfür notwendige Beschilderung entsprechend dem Schreiben des ADFC zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren.
  2. Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, im Bereich der Gartenstraße und des Neunkircher Weges Fahrradpiktogramme mit einem kleinen Pfeil in die Gegenrichtung (ohne Begrenzungslinie) anzubringen (vgl. ADFC-Schreiben).
  3. Der Ortsrat bittet die Verwaltung um Sachstandsmitteilung über die Umsetzung der Ziffern 1 und 2.“

 

 

Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit:

 

Leider war es bisher aufgrund von verschiedenen Gründen nicht möglich, die Beschilderung entsprechend des Schreibens des ADFC zu kontrollieren und im Bereich der Gartenstraße und des Neunkircher Weges die Stadtorte für Fahrradpiktogramme festzulegen. Dies soll nun in den Wintermonaten nachgeholt werden.

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Anlagen

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