20.08.2018 - 14 Beschaffung "Banner Fahrradfreundliche Stadt"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Ortsrat St. Ingbert-Mitte
- Datum:
- Mo., 20.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Information
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Björn Spengler
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
OM Stolz-Wagner berichtet vom Treffen mit den Herren Spengler und Gaschott, bei dem Entwürfe über die Gestaltung der Banner gefertigt wurden. Im Nachgang habe ihn Herr Spengler nochmals angerufen und Bedenken hinsichtlich der Befestigung der Banner geäußert. An den vom Ortsrat vorgeschlagenen Stellen ist das Aufhängen bzw. Befestigen der Banner nicht möglich. Zum einen sprechen statische Gründe dagegen. Andererseits müssten auch die Eigentümer der Häuser ihre Zustimmung geben, um die Banner, die an der Hauswand befestigt werden müssten, über den Einbahnstraßen aufzuhängen.
Herr Spengler teilt mit, dass in den Einbahnstraßen in St. Ingbert-Mitte derzeitig keine Befestigungsmöglichkeiten für das Aufhängen der Banner vorhanden seien. Das Befestigen der Banner an Straßenlaternen sei aufgrund möglicher Winde und Böen nicht möglich.
Die sicherste Variante ein Banner über einer Fahrbahn zu spannen sei dagegen die Befestigung an einer Hauswand. Dafür müsste eine entsprechende Befestigungsvorrichtung in der Hauswand installiert werden. Laut Fachabteilung müsse dafür die Statik des Hauses geprüft werden. Nicht zuletzt müsse auch der Eigentümer des Hauses mit dem Vorhaben einverstanden sein.
Im Stadtgebiet verteilt gibt es jedoch einige Standorte, an denen Banner aufgehängt werden könnten. An diesen Standorten sind bereits Vorrichtungen für ein sicheres Abspannen getroffen. Diese werden für Werbemaßnahmen kultureller Veranstaltungen wie z.B. Ingobertusfest, Weihnachtsmarkt, Veranstaltungen von Vereinen usw. genutzt. Allerdings befinden sich diese Standorte nicht in einer Nähe zu den Einbahnstraßen. Als weitere Einschränkung ist zu erwähnen, dass die Aufhängung an diesen Standorten nicht dauerhaft erfolgen kann, insbesondere über die Sommermonate gibt es nur wenig freie Kapazitäten, um Banner aufzuhängen, da die Vereine für ihre Werbemaßnahmen bereits entsprechende Zeiträume blockiert haben.
An folgenden Standorten könnten Banner aufgehängt werden:
- Stadthalle,
- Kohlenstraße,
- Fußgängerzone, in Höhe der Polizei,
- Fußgängerzone, in Höhe des Brunnens,
- Saarbrücker Straße,
- Kaiserstraße, in Höhe der Brauerei,
- Rentamtstraße (hier wird das Banner an einem Geländer befestigt),
- Wollbachstraße, im Bereich des Tunnels,
- Schlachthofstraße, in Höhe der Feuerwehr,
- Theodor-Heuss-Platz, in Höhe Busbahnhof u.v.m.
Der Vorsitzende merkt an, dass o.g. Standorte zu weit entfernt von den Einbahnstraßen liegen und daher die Aufmerksamkeit der Autofahrer mit großer Wahrscheinlichkeit ins Leere laufen würde.
OM Marschall regt an, bevor die Angelegenheit zu den Akten gelegt werde, sollte nochmals geprüft werden, ob nicht wenigstens die Piktogramme auf die entsprechenden Straßen markiert werden könnten.
Sodann fasst der Ortsrat vorstehenden Beschluss.
Beschluss:
- Der Ortsrat erinnert die Verwaltung an den Beschluss vom 11. Juni 2018, wonach die Verwaltung gebeten wurde, in Einbahnstraßen, die für Radfahrer freigegeben sind, in entgegengesetzte Richtung zu fahren, auf den Gegenverkehr hinzuweisen und die hierfür notwendige Beschilderung entsprechend dem Schreiben des ADFC zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren.
- Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, im Bereich der Gartenstraße und des Neunkircher Weges Fahrradpiktogramme mit einem kleinen Pfeil in die Gegenrichtung (ohne Begrenzungslinie) anzubringen (vgl. ADFC-Schreiben).
- Der Ortsrat bittet die Verwaltung um Sachstandsmitteilung über die Umsetzung der Ziffern 1 und 2.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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794 kB
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177,8 kB
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