Beschlussvorlage - VO/3677/18/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Resolution zur Verbesserung der Finanzlage der Stadt St. Ingbert an den Landrat des Saarpfalz-Kreises

Die Mittelstadt St. Ingbert besitzt auf Grund einer konsequenten Finanzplanung durch ihre Verwaltung und verantwortungsvoller Beschlüsse ihres Stadtrates als eine von wenigen Kommunen im Saarland keine Schulden in Form von Kassenkrediten.

Die in den letzten Jahren dramatisch gestiegene Kreisumlage hat die Mittelstadt St. Ingbert vor immer größer werdende, strukturelle Probleme gestellt, die bei der prognostizierten Steigerung zu einer weiteren, massiven Verschlechterung der Finanzlage der Stadt St. Ingbert führen wird.

Der Saarpfalz-Kreis wird daher aufgefordert:

  • bei seinen eigenen Haushaltsplanungen erkennbare Zeichen für Einsparungen zu setzen,
  • gemeinsam und in Abstimmung mit den Kommunen bestehende Doppelstrukturen abzubauen und
  • eine bessere Finanzausstattung beim Land einzufordern.

Die Haushaltsplanung des Saarpfalz-Kreises muss früher aufgestellt, die Kommunen über die Planung und weitere Entwicklung frühzeitig informiert werden. Bei der Festlegung der Höhe der Kreisumlage ist die Finanzsituation der Kommunen im Sinne der aktuellen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes (Rechtsstreit Gemeinde Überherrn./. Landkreis vom 6.4.2018) entsprechend zu berücksichtigen.

Der Saarpfalz-Kreis möge darauf drängen, dass die Ergebnisse des vom Land im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kommunalpaketes vergebenen Auftrages zur Begutachtung der Gemeindeverbände kurzfristig präsentiert werden. Handlungsempfehlungen, die zu einer Eindämmung des Anstieges bzw. zu einer Reduktion des Umlagebedarfes der Gemeindeverbände führen, müssen schnellstmöglich umgesetzt werden.

 

  1. Resolution zur Verbesserung der Finanzlage bzw. Finanzausstattung der Stadt St. Ingbert an die Landesregierung in Saarbrücken

Die Mittelstadt St. Ingbert besitzt auf Grund einer konsequenten Finanzplanung durch ihre Verwaltung und verantwortungsvoller Beschlüsse ihres Stadtrates als eine von wenigen Kommunen im Saarland keine Schulden in Form von Kassenkrediten, sieht jedoch ihre finanzielle Leistungsfähigkeit immer mehr in Gefahr.

Obwohl St. Ingbert in den letzten Jahren von Zuschüssen des Landes in Millionenhöhe (wie Sanierung Ludwigschule, Brandschutzmaßnahmen Rischbachschule, etc.) profitiert hat, ist es von Förderprogrammen (wie bspw. den Kommunalinvestitionsförderprogrammen des Bundes) auf Grund ihrer Einstufung als finanzstarke Kommune im Saarland ausgeschlossen; im Rahmen der Haushaltsplanung wird die Stadt vom Landesverwaltungsamt aufgrund des Konsolidierungserlasses jedoch als finanzschwach angesehen und die Darlehensaufnahme auf rd. 1,8 Mio.€ jährlich begrenzt. Dies hat zur Folge, dass die Stadt ihren enormen Investitionsstau (insbesondere im Schulbereich) nicht abarbeiten kann. Dieses Paradoxon muss unverzüglich aufgelöst werden.

Der Stadtrat unterstützt die Weiterentwicklung der interkommunalen Zusammenarbeit und begrüßt aus Solidarität mit den anderen Kommunen die Ankündigung der Landesregierung, eine "Saarlandkasse" einzuführen. Bei den finanziellen Vorteilen, die den Kommunen mit Kassenkrediten hierdurch entstehen, muss St. Ingbert als Kommune ohne Kassenkredite in angemessener Weise partizipieren. Des Weiteren müssen den Landkreisen / dem Regionalverband finanzielle Nachteile, die durch die Zuführung von Mitteln in eine Saarlandkasse statt in die kommunale Finanzausgleichsmasse entstehen, ausgeglichen werden.

Entscheidend für die zukünftige Entwicklung der Finanzen der Mittelstadt St. Ingbert werden aus Sicht des Stadtrates die strikte Einhaltung des Konnexitäts­prinzips sowie die Entwicklung der Kreisumlage sein. Die Landesregierung hat das Prinzip der Konnexität als Grundlage ihrer die Kommunen betreffenden Entscheidungen bereits gesetzlich verankert; sie wird aufgefordert, sich auch auf Bundesebene für eine konsequente Umsetzung dieses Prinzips einzusetzen.

In diesem Zusammenhang möge sich das Land beim Bund dafür stark machen, dass die Landkreise/der Regionalverband bei den durch die Sozialgesetzgebung hervorgerufenen exorbitant hohen und weiter steigenden Soziallasten entlastet werden und der damit verbundene dramatische Anstieg der Kreisumlage gestoppt wird.

Die Ergebnisse des vom Land im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kommunalpaketes vergebenen Auftrages zur Begutachtung der Gemeindeverbände müssen präsentiert werden, Handlungsempfehlungen, die zu einer Eindämmung des Anstieges bzw. zu einer Reduktion des Umlagebedarfes der Gemeindeverbände führen, müssen schnellstens umgesetzt werden.

 

 

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Erläuterung

Über dieses Thema wurde bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Biosphäre am 22.03.2018 sowie in der Sitzung des Stadtrates am 03.05.2018 beraten. Ein Beschluss wurde nicht gefasst, es bestand jedoch Einigkeit darüber, dass die Verwaltung einen Entwurf für eine Resolution erarbeiten solle.

 

Die Kreisumlage ist ein entscheidender Faktor, was die Entwicklung der kommunalen Haushaltslage angeht. Im Jahr 2003 betrug sie noch 13 Mio. Euro, aktuell liegt sie bei 30,1 Mio. Euro, also mehr als eine Verdoppelung im Bezugszeitraum. Der Kreishaushalt weist aktuell (2018) einen Umlagebedarf von 101,4 Mio. Euro aus, für das Folgejahr (2019) wird dort mit einem Bedarf von 105,7 Mio. Euro und in 2020 wird mit 109,9 Mio. Euro kalkuliert. Für das Jahr 2021 wird sogar mit knapp 114 Mio. Euro kalkuliert, was zu einer dynamischen Steigerung der Kreisumlage führen wird. Unterstellt man, dass die Finanzkraftzahlen ähnlich bleiben, dann bedeutet dies einen Anstieg der Kreisumlage auf über 32 Mio. Euro für das Jahr 2021, was jegliche Konsolidierungsmaßnahmen im städtischen Haushalt unmöglich machen würde.

 

Dieses Problem ist sowohl vom Innenministerium als auch vom Saarländischen Städte- und Gemeindetag erkannt worden, und der Innenminister hat in Abstimmung mit dem Landkreistag im Jahr 2017 ein Gutachten beauftragt, mit dem Ziel, die Gemeindeverbände zu begutachten; die Arbeiten hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

 

Die Stadt St. Ingbert hat in den letzten Jahren bekanntlich eine vorbildliche Haushaltswirtschaft betrieben und ist zur Sicherstellung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit wie derzeit nur noch 2 weitere saarländische Kommunen hierfür nicht auf Kassenkredite angewiesen; es ist ein erklärtes Ziel der Verwaltung, dass dies auch so bleiben soll.

 

Allerdings sieht sich die Stadt in den letzten Jahren im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs sowie bei der Berücksichtigung in öffentlichen Förderprogrammen immer mehr benachteiligt.

Auf Grund nicht auszugleichender Defizite in den städtischen Ergebnishaushalten wird die Stadt von der Kommunalaufsichtsbehörde bei der Genehmigung von Darlehen für investive Maßnahmen als finanzschwach eingestuft mit der Folge, dass die Darlehnsobergrenze auf 1,8 Mio.€ jährlich begrenzt wird; bei der Verteilung von Fördermitteln aus Bundesprogrammen, zuletzt zur Verbesserung der Schulinfrastruktur, wurde St. Ingbert zusammen mit 7 weiteren Gemeinden von der Landesregierung als finanzstark eingestuft, sodass wir von diesem Programm nicht profitieren durften.

Die Ausfinanzierung von anstehenden Großprojekten, insbesondere im Bereich der Grundschulen und der Freiwilligen Ganztagsschulen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert, zumal die Aussage der Landesregierung im Raum steht, dass hierfür, entgegen der Genehmigungspraxis bei der Bereitstellung von Krippenplätzen, grundsätzlich keine zusätzlichen Darlehen über die Grenze von 1,8 Mio.€ genehmigt werden.

 

Dies alles ist mehr als paradox. Auch die übrigen Kommunen im Saarpfalz-Kreis beklagen, dass letztendlich erfolgreiche Sparbemühungen durch ständige Erhöhungen der Kreisumlage wieder zunichtegemacht werden. Der Saarpfalz-Kreis seinerseits beklagt, dass er zum allergrößten Teil Pflichtaufgaben erfülle und bei der Verteilung von Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich völlig unzureichend berücksichtigt werde; der Kreis sollte jedoch bei seinen eigenen Haushaltsplanungen ebenfalls erkennbare Zeichen für Einsparungen setzen.

 

In der o. g. Ausschuss-Sitzung de wurde über den Inhalt einer Resolution diskutiert, ein Beschluss wurde nicht gefasst.

 

Die Verwaltung hat ihren Entwurf auf Wunsch des Ausschusses überarbeitet und den Fraktionsvorsitzenden übersandt. Ein entsprechender Resolutionstext wird zur Sitzung vorliegen.

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Anlagen

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