Beschlussvorlage - VO/3436/18/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt St. Ingbert, als Gesellschafter der Stadtmarketing GmbH, verpflichtet sich ei­nen bei der Gesellschaft aufgrund der Weiterverrechnung von städtischen Ver­wal­tungs­kosten (einschließlich Gemeinkosten) sich ergebenden Jahresfehlbetrag für das Jahr 2017 sowie für die Folgejahre auszugleichen.

 

Die Mittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen.

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Erläuterung

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 beschlossen, die Defizite der Jahre 2014 bis 2016 der Stadtmarketing St. Ingbert gGmbH in Höhe von insgesamt 92.713,27€ zu  übernehmen. Mit Schreiben vom 24.05.2017 hatte Geschäftsbereich 5 mitgeteilt, die Stadtmarketing gGmbH könne die „..in Rechnung gestellten Kosten städtischer Gebäude/ IKT/ städtischen Personals nicht aufbringen…“.

 

Die gleiche Problematik stellt sich für das abgelaufene Jahr 2017 und für zukünftige Jahre, wie die Stadtmarketing gGmbH im nachstehend abgedruckten Schreiben vom  07.03.2017 mitteilt.

Es sollte daher - analog zur Verfahrensweise bei der Übernahme des jährlich anfallenden Defizits der Gemeinnützigen kommunalen Gesellschaft für Beschäftigung und Qualifizierung St. Ingbert mbh (GBQ), siehe Beschluss des Stadtrates vom 04.12.2014 - vorliegend ein Grundsatzbeschluss zur Defizitübernahme gefasst werden.

 

Mit folgenden Kosten ist zu rechnen:

Jahr

Personalaufwendungen einschl. Verwaltungs- gemeinkosten

IKT-Kosten

Gebäudekosten

Summe:

2014 (Rechnung)

10.841,35€

811,69€

780,47€

12.433,51€

2015 (Rechnung)

16.892,24€

14.855,65€

14.284,27€

46.032,16€

2016 (Rechnung)

12.738,83€

  8.170,03€

13.341,74€

34.247,60€

2017 (Rechnung)

  6.575,43€

  8.909,47€

14.554,59€

30.039,49€

2018 (Planung)

  9.500€

9.500€

14.500€

33.500€

2019 (Planung)

  9.500€

9.500€

14.500€

33.500€

2020 (Planung)

  9.500€

9.500€

14.500€

33.500€

 

 

Oben genannter Ausschuss hat sich einstimmig für den vorstehenden Beschluss­vorschlag ausgesprochen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Mittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen.

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Anlagen

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