03.05.2018 - 4 Ausgleich eines Jahresfehlbetrages bei der Stad...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Ohne weitere Diskussion ergeht vorstehender Beschluss.

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Die Stadt St. Ingbert, als Gesellschafter der Stadtmarketing GmbH, verpflichtet sich ei­nen bei der Gesellschaft aufgrund der Weiterverrechnung von städtischen Ver­wal­tungs­kosten (einschließlich Gemeinkosten) sich ergebenden Jahresfehlbetrag für das Jahr 2017 sowie für die Folgejahre auszugleichen.

 

Die Mittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür.

 

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Anlagen zur Vorlage