03.05.2018 - 4 Ausgleich eines Jahresfehlbetrages bei der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 03.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen (2)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Die Stadt St. Ingbert, als Gesellschafter der Stadtmarketing GmbH, verpflichtet sich einen bei der Gesellschaft aufgrund der Weiterverrechnung von städtischen Verwaltungskosten (einschließlich Gemeinkosten) sich ergebenden Jahresfehlbetrag für das Jahr 2017 sowie für die Folgejahre auszugleichen.
Die Mittel sind im städtischen Haushalt bereitzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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48,3 kB
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