Beschlussvorlage - VO/3121/17/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,

 

I. die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigen Lassens des Grubenwasserspiegels auf 320 m unter NN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel und die

 

II. Stellungnahme zur Zulassung des Abschlussbetriebsplans

 

mit folgenden Anregungen und Hinweisen zu formulieren:

 

Die Stadt St. Ingbert hält die Trinkwasserversorgung für ein hohes Allgemeingut. Eine Gefahr für das Trinkwasser muss zu 100 % ausgeschlossen werden. Die eingereichten Unterlagen belegen dies nicht ausreichend. Eine Zustimmung kann deshalb nicht erfolgen.

 

Im Falle einer Genehmigung wären die Nebenbestimmungen der Stadtwerke mit aufzunehmen. Ansonsten sind diese Ablehnungen zwischen Stadtwerken und der Stadt abzustimmen.

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Erläuterung

FV Berthold hat für Bündnis 90 / Die Grünen St. Ingbert mit E-Mail vom 20.10.2017 diesen Tagesordnungspunkt beantragt.

 

Die RAG Aktiengesellschaft beantragt das Heben und Einleiten von maximal 19,8 Mio. m³/a Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigen Lassens des Grubenwassers in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf ein Niveau von 320 m unter NN durch Einstellung der Wasserhaltungsmaßnahmen an den Standorten Reden und Duhamel.

Der Stadt wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren zur Stellungnahme vorgelegt.

Dem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ging ein Scoping-Termin am 28. April 2015 voraus, in dem Hinweise zum Inhalt und Umfang der erforderlichen Unterlagen gegeben wurden. Der Untersuchungsraum wurde erheblich erweitert. Die RAG hat daraufhin umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben. Die Umweltverträglichkeitsstudie und Gutachten zu Auswirkungen des Grubenwasseranstiegs auf das Grundwasser wurden erarbeitet und liegen den Verfahrensunterlagen bei. In der UVP werden die zu erwartenden Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern auf Grundlage mehrerer Gutachten ermittelt und bewertet.

Das Oberbergamt als Genehmigungsbehörde der Planfeststellung hat zwei Fachgutachten erstellen lassen, eine Plausibilitätsprüfung der Erschütterungsproblematik und eine hydrogeologische Beurteilung der Flutung. Laut dieser Gutachten wird der Wasseranstieg zu Erschütterungen führen, die voraussichtlich weit unter der Intensität der früheren Ereignisse sein werden. Flächengleichmäßige Geländeerhebungen von 3 - 11 cm an der Erdoberfläche könnten auftreten.

Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung sieht der Gutachter nicht, empfiehlt aber eine genaue Überwachung im Scheidter Tal. Die Stadtwerke St. Ingbert sind als Träger öffentlicher Belange aufgenommen und eigenständig beteiligt worden. Einwände von Privatpersonen können bis zum 15. Januar sowohl bei der Stadtverwaltung wie beim Oberbergamt eingereicht werden. Die Gemarkung St. Ingbert ist nur mit ca. 153,5 ha Fläche im nordwestlichen Teil der Gemarkung im Bereich Schüren in die Gesamtuntersuchungsfläche einbezogen und somit betroffen.

Die Stadtwerke St. Ingbert überprüft in eigener Zuständigkeit. Nach Rücksprache mit Herrn Hubert Wagner haben die Wasserversorger der saarländischen Kommunen sich zusammengeschlossen und werden eine negative Stellungnahme einreichen

 

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurden die Stadtwerke St. Ingbert und das Umweltministerium um Teilnahme bei der Sitzung gebeten. Das Umweltministerium hat mitgeteilt, dass die vielen Anfragen nicht singulär zu bewältigen seien. Am 6.11.2017 wurden aufgrund des Informationsbedarfs vieler Kommunen die Bürgermeister erneut zu einem Informationsgespräch ins Wirtschaftsministerium eingeladen. Oberbürgermeister Wagner kann darüber berichten.

Ein Sachverständiger der Stadtwerke wird im Fachausschuss informieren.

Des Weiteren hat die RAG dem Bergamt den Abschlussbetriebsplan unter Tage zur Zulassung eingereicht. Für die Einstellung eines Bergbaubetriebes ist ein Abschlussbetriebsplan aufzustellen der eine genaue Darstellung der technischen Durchführung und der Dauer der beabsichtigten Betriebseinstellung, den Nachweis des Bundesberggesetzes, dass entsprechend des Bundesberggesetzes die Voraussetzungen erfüllt sind und Angaben über eine Beseitigung der betrieblichen Anlagen und Einrichtungen oder über deren anderweitige Verwendung enthalten muss. Die Kommune ist auch hierzu um Stellungnahme gebeten. Die Verfahren sind inhaltlich gleich.

 

Vorstehender Ausschuss hat sich einstimmig für vorstehenden Beschlussvorschlag ausgesprochen und diesen noch um den letzten Absatz ergänzt.

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Anlagen

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