07.12.2017 - 10 Stellungnahme der Stadt St. Ingbert im Rahmen d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 07.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung, Umwelt und Bauen (6)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
Der Vorsitzender erläutert, dass Einspruch gegen die Flutung der Gruben eingelegt und mit den Stadtwerken St. Ingbert GmbH inhaltlich abgesprochen werde.
FV Berthold weist darauf hin, dass seine Fraktion die Thematik beantragt habe. Ein neues Gutachten zeige nun, dass auch St. Ingbert von der Grubenflutung in den Bereichen Scheidter Tal, Rohrbachtal und Spieser Mühltal betroffen sei. Er zeige sich erfreut, dass die Verwaltung diesem Antrag gefolgt sei und den Beschlussvorschlag eingebracht habe, zum Schutze unseres Grund- und Trinkwassers.
Der BG Adam Schmitt verweist auf eine am Vortag stattgefundene Tagung in Eppelborn zum Thema Grund-/Trinkwasserschutz. Hiernach lägen in den zentralen Bergbaugebieten deutliche Schäden an der leitungsgebundenen Infrastruktur vor. Die Regulierung dieser Schäden obliege der RAG und könne nicht auf die Bürger übertragen werden. Für den Fall, dass dies in St. Ingbert der Fall sei, sollte es entsprechend in die Resolution mit aufgenommen werden.
Sodann lässt der Vorsitzende über den vorstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
I. die Stellungnahme im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigen Lassens des Grubenwasserspiegels auf 320 m unter NN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel und die
II. Stellungnahme zur Zulassung des Abschlussbetriebsplans
mit folgenden Anregungen und Hinweisen zu formulieren:
Die Stadt St. Ingbert hält die Trinkwasserversorgung für ein hohes Allgemeingut. Eine Gefahr für das Trinkwasser muss zu 100 % ausgeschlossen werden. Die eingereichten Unterlagen belegen dies nicht ausreichend. Eine Zustimmung kann deshalb nicht erfolgen.
Im Falle einer Genehmigung wären die Nebenbestimmungen der Stadtwerke mit aufzunehmen. Ansonsten sind diese Ablehnungen zwischen Stadtwerken und der Stadt abzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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70,6 kB
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