Tischvorlage - VO/3191/17/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die bisherigen Kalkulationsgrundsätze werden beibehalten, d. h. in die Gebührenkalkulation 2018 – 2020 werden grundsätzlich die Abschreibungen auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen, die um einen Betrag von 144.000 €/Jahr erhöht werden. Dadurch wird vermieden, dass die Abschreibungen abzüglich Erträge aus der Auflösung der Zuschüsse kumuliert betrachtet, kleiner werden als die Tilgungsleistungen.

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Erläuterung

Die seit dem 1.1.2012 letztmalig angepassten Abwassergebühren (Schmutzwasser-und Niederschlagswassergebühr) sind seit dem Jahr 2015 nicht mehr kostendeckend. Da nach Ablauf des Jahres 2017 der bis dato noch vorhandene Gewinnvortrag voraussichtlich aufgebraucht sein wird, müssen die Abwassergebühren zum 1.1.2018 erhöht werden.

Der Gesetzgeber hat der Resolution die der St. Ingberter Stadtrat am 24.5.2012 beschlossen und mit Schreiben vom 20.07.2012 an die saarländische Ministerpräsidentin und den Landtagspräsidenten weitergeleitet wurde (siehe Anlagen), Rechnung getragen und das EVSG in § 14 am 8.8.2014 geändert.

Der Gesetzgeber erlaubt den Kommunen (und dem EVS) im Rahmen der Gebührenkalkulation bei der Berechnung der Abschreibungen, die bisher auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen werden mussten, künftig das Berechnungsniveau bis zu den Wiederbeschaffungszeitwerten zu erhöhen. Durch das nunmehr bestehende Wahlrecht soll den Kommunen, wie auch vom St. Ingberter Stadtrat in seiner Resolution gefordert, die Möglichkeit gegeben werden im Rahmen ihrer Gebührenpolitik aktiv auf die im Bereich Abwasser zunehmende Verschuldung Einfluss zu nehmen.

Die drei sich für die Stadt St. Ingbert im Rahmen der Gebührenkalkulation (siehe Anlage) ergebenden Möglichkeiten der unterschiedlichen Berücksichtigung von Abschreibungen (Abschreibungen auf Basis von AHK, auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten bzw. auf der Basis eines Zwischenwertes) sind in den Anlagen mit ihren Auswirkungen auf die Gebührenhöhe, die Verschuldung usw. dargestellt und werden von der Werkleitung in der Sitzung näher erläutert.

 

Vorgenannter Ausschuss hat dem vorstehenden Beschlussvorschlag einstimmig zugestimmt.

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Anlagen

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