Beschlussvorlage - VO/1434/15/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zur Entwicklung des ehemaligen WVD-Geländes soll ein städtebaulicher Rahmenplan von Herrn Professor Ziegler auf Grundlage der studentischen Entwürfe der Uni Kaiserslautern aufgestellt werden, der auch Grundlage eines Antrages auf Auf­nahme in ein (Städtebau)-Förderprogramm sein könnte. Die erforderlichen Schritte und Planungen sind mit dem Ministerium abzustimmen.

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Erläuterung

Die Familien-Partei mit Schreiben vom 29.10., die SPD Stadtratsfraktion St. Ingbert mit Schreiben vom 30.10. sowie die CDU-Fraktion im Stadtrat mit Schreiben vom 04.11.2015 haben diesen Punkt beantragt.

Die Entwicklung des WVD-Geländes ist seit Schließung der Druckerei ein wichtiger Baustein in der Stadtplanung. Das Gelände bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten. Für diese zentrale Innenstadtlage hat es bereits mehrere Planungsvarianten gegeben. Die aktuelle Bauleitplanung aus dem Jahre 2001 sieht ein Parkhaus vor, es gab Ideen zur Gestaltung einer Markthalle, GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH hat eine Studie zur Entwicklung eines familienfreundli­chen Quartiers erstellt und der Bebauungsplan zur Positionierung des Familienzentrums wurde bis zum Satzungsbeschluss betrieben. Alle diese Projekte scheiterten an den unterschiedlichsten Problempunkten. Nun hat die Uni Kaiserslautern ein Masterprojekt für innerstädtisches Wohnen ausgearbeitet. Um die weitere Vorgehensweise zielführend vorantreiben zu können, werden die Eckpunkte und Problemfelder nochmals aufgezeigt.

  • Das Gebäude der Druckerei ist teilweise kontaminiert und muss kostenintensiv ab­gerissen werden. Im Gebäude lagern die Bilder der Weisgerber-Stiftung, die erst nach Fertigstellung der Baumwollspinnerei verlagert werden sollen.
  • Hinter den Anwesen der Rickertstraße verläuft ein privater Abwasserkanal, der in einem sehr schlechten Zustand ist. Bei Abriss des WVD-Gebäudes muss mit ei­ner Beschädigung gerechnet werden, die das Abwassersystem in Frage stellt, bzw. eine Erneuerung zur Folge hat.
  • Die Fläche muss entsiegelt und baureif gemacht werden.
  • Das Grundstück des Anwesens Kohlenstraße 23 (Anwesen Brauner) ist in priva­ter Hand. Zahlreiche Verhandlungen haben zu keinem Ankauf sondern zu ver­härteten Fronten geführt.
  • Die Erschließung von der Kohlenstraße bedarf einer verkehrlichen Untersuchung des Gesamtsystems.
  • Die unmittelbare Nähe des Rohrbaches und der hohe Grundwasserstand erfor­dern einen sensiblen Umgang bei der Bebauung.
  • Die Flächen entlang des Rohrbaches im Bereich des REWE-Marktes befinden sich nicht im Eigentum der Stadt.
  • Das aktuelle Baurecht sieht ein Parkhaus / gewerbliche Nutzungen (WVD-Gebäude) und Freiräume (rückwärtige Gärten der Anwesen Kohlenstraße) vor. Für andere Nutzungen muss Planungsrecht geschaffen werden; somit ein Be­bauungsplan erstellt werden.

Die Stadtverwaltung sieht das größte Potenzial in der Gestaltung des Gebietes für Wohnnutzungen. Das innerstädtische Quartier mit einer Größe von ca. 1 ha liegt rück­seitig der Verkehrsadern und ist ideal an die Innenstadt angebunden.

Neue Wohnkon­zepte, die nicht in den bestehenden Strukturen gestaltet werden können, sind sehr ge­fragt (Demografischer Wandel, Sozialer Wohnungsbau, hochwertige Eigentumswoh­nungen in innerstädtischer Lage) Neben hochwertigen Wohnungen und Sozialwohnungen sollten auch gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zum Tragen kom­men. Dies ist nur mit einer aufwändigen Projektbetreuung erreichbar. 

Ob eine öffentliche Förderung im Rahmen eines Programmes möglich ist, muss noch­mals mit dem Ministerium besprochen werden. Hiervon hängt auch der zeitliche Rah­men ab.

Die Gesamtkosten des Projektes sowie das erforderliche Finanzvolumen können erst nach Aufstellung eines Rahmenplanes aufgezeigt werden. Dies ist auch erforderlich um eine Finanzierung darstellen zu können und mit Investoren in Verhandlung treten zu können.

Professor Ziegler hat angeboten, für "kleines Geld" einen Rahmenplan zu erstellen.

 

Zu den Fragen der CDU-Fraktion

Zu 1.

Die Auswertung der Kosten durch GB 2 Controlling ist als Anlage beigefügt.

Zu 2.

Da der Antrag heute erst bei der Abteilung "Gebäude und Liegenschaften" eingetroffen ist, kann über mögliche Kosten einer alternativen Lösung keine Aussage getroffen werden.

Zu 5.

Im Bereich der WVD-Bebauung und im unmittelbar angrenzenden Baufeld ist mit Kontaminationen durch die ehemalige Druckerei zu rechnen. Hier hat schon eine Untersuchung durch das Ingenieurbüro WPW stattgefunden. Mit erschwerten Gründungsverhältnissen ist im gesamten Areal zu rechnen, dies ist bedingt durch den hohen Grundwasserpegel der hier in der Talaue anzutreffen ist. Bedingt durch diese Talaue ist auch mit Böden und Sedimenten zu rechnen, die nicht ohne besondere Gründungsmaßnahmen zu bebauen sind. Dies ist ersichtlich am WVD-Objekt selbst hier wurde mit Pfahlgründung und Zerrbalken und einer weißen Wanne gearbeitet. Im Bereich des Supermarktes wurde die Variante einer Schüttung mit verstärkter Bodenplatte und WU–Beton schwimmend gelagert gewählt Während der Bauzeit des Rohbaus wurde eine permanente Wasserhaltung vorgehalten.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, jetzt Stadtentwicklung, Umwelt und Werksausschuss, hat sich in seiner Sitzung vom 18.11.2015 mit 14 Stimmen dafür und einer Stimme dagegen, für den vorstehenden Beschlussvorschlag ausgesprochen.

Anlagen

Schreiben der Familien-Partei vom 29. Oktober 2015

Schreiben der SPD Stadtratsfraktion St. Ingbert vom 30. Oktober 2015

Schreiben der CDU-Fraktion im Stadtrat vom 04. November .2015

Luftbild mit Darstellung der Eigentumsverhältnisse

Kostenauswertung

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Anlagen

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