Ortsratsvorlage - 2025/2292 OV

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

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Erläuterung

Die Ortsvorsteherin, die SPD-Ortsratsfaktion und CDU-Ortsratsfraktion bitten um Aufnahme des Tagesordnungspunktes.

Die Verwaltung teilt folgendes mit:

Ausschreibung und Beauftragung der Planungsleistungen

Die Vergabegespräche für die Objektplanung fanden am 30.09.2025 und für die Tragwerks-planung und Technische Gebäudeausrüstung am 05. November statt. Die Punktebewertung durch die stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums erfolgte einstimmig und mit deutlichem Unterschied.

Nach der Zustimmung im BWA-Termin am 26.11.2025 wurden die Informationsschreiben an die unterlegenen Bieter versendet. Nach Ablauf der Einspruchsfrist von 10 Kalendertagen kann- sofern kein Einspruch eingeht - die Auftragsvergabe vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der KW 50 erfolgen.

Der Abgabetermin für das Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb der Außenanlagenplanung war der 06.10.2025. Da lediglich 1 Angebot eingegangen ist, ist der Versand von Absageschreiben gemäß § 134 GWB nicht erforderlich. Die Auftragserteilung kann daher - ebenfalls vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch das Rechnungs-prüfungsamt - erfolgen.

Der Planungsbeginn 1. Quartal 2026 für die Entwurfsplanung liegt somit im Zeitplan.

Die Rodung des Grundstücks ist seitens Abtl.71 Stadtgrün für KW 50/51-2025 durch den Betriebshof eingeplant.

Die Kampfmittelsondierung am 07.08.2025 konnte nur in einem Abschnitt durchgeführt werden. Nach Abschluss der Rodung kann die Kampfmittelsondierung im zweiten Abschnitt erfolgen.

Das Bodengutachten ist beauftragt, gibt es hierfür einen Termin?

Die Kampfmittelsondierung im ersten Abschnitt wurde am 07.08.2025 durchgeführt. Der zweite Abschnitt kann erst nach Abschluss der Rodungsarbeiten (geplant 50./51.KW 2025) erfolgen.

Da in einigen Bereichen Anomalien festgestellt wurden, deren weiterführende Untersuchung durch Aufgrabungen empfohlen wird, können Baugrundsondierungen für das Bodengutachten derzeit noch nicht terminiert werden. Sobald die Untersuchungen erfolgt sind, kann der weitere Ablauf verbindlich geplant werden.

Die Vergabegespräche für die Objektplanung fanden am 30.09.2025 und für die Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung am 05. November statt.

Die Punktebewertung durch die stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums erfolgte einstimmig und mit deutlichem Unterschied.

Nach der Zustimmung im BWA-Termin am 26.11.2025 wurden die Informations-schreiben an die unterlegenen Bieter versendet. Nach Ablauf der Einspruchsfrist von 10 Kalendertagen kann- sofern kein Einspruch eingeht - die Auftragsvergabe vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt in der KW 50 erfolgen.

Der Abgabetermin für das Vergabeverfahren ohne Teilnahmewettbewerb der Außen-anlagenplanung war der 06.10.2025. Da lediglich 1 Angebot eingegangen ist, ist der Versand von Absageschreiben gemäß § 134 GWB nicht erforderlich. Die Auftragserteilung kann daher - ebenfalls vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt - erfolgen.

Der Planungsbeginn 1. Quartal 2026 für die Entwurfsplanung liegt somit im Zeitplan

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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