Beschlussvorlage - 2025/2122 BV-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Kirkel, der Stadt Bexbach, der Stadt Sulzbach/Saar und der Stadt St. Ingbert über die Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks und die Übertragung der Aufgaben des Standesamts wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Gemeinde Kirkel, der Stadt Bexbach und der Stadt Sulzbach/Saar zu treffen.
  2. Der Übernahme einer Standesbeamtin aus Sulzbach wird zugestimmt.
  3. Über die Entwicklung der Kooperation wird im zuständigen Ausschuss berichtet.
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Erläuterung

Bereits 2017 bildete die Stadt St. Ingbert mit der Gemeinde Kirkel einen gemeinsamen Standesamtsbezirk St. Ingbert. Der Standesamtsbezirk wurde 2022 um die Stadt Bexbach erweitert.

Mit der Stadt Sulzbach/Saar gab es bereits 2020 Gespräche über ein gemeinsames Standesamt. Damals fand sich dafür in Sulzbach keine Mehrheit. 2025 wurden die Gespräche von Sulzbach wieder aufgenommen.

Auslöser war vor allem die Personalsituation im Personenstandswesen. Gerade in kleineren Verwaltungen ist es nicht einfach, ausreichend qualifiziertes Personal für Sachbearbeitung, sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen zu finden und zu binden. Auch für St. Ingbert wird es immer schwieriger das Fachpersonal zu halten. Im Personenstandsrecht sind bestimmte Fortbildungen vorgeschrieben, ohne die verschiedene Tätigkeiten nicht wahrgenommen werden dürfen. Weiterhin wird die konkrete Fallbearbeitung trotz technischer Unterstützung und Online-Angeboten eher komplexer, gerade wenn deutsches Personenstandrecht und (Nicht-) EU-Regelungen bzw. Urkunden und Bescheinigungen in den verschiedensten Sprachen aufeinander treffen. Ebenso muss immer noch sehr viel Papier verwaltet werden (z.B. Standesamtsbücher von Jahrzehnten).

Zwei Beispiele aus der Praxis zeigen die Komplexität der Fragen:

- ein Togolese heiratet eine Syrerin. Die Ehe wird vom Familiengericht in Triest geschieden. Der Betreffende will in Deutschland wieder heiraten. Ist die Scheidung gültig?

- eine Leihmutter aus der Ukraine entbindet in Griechenland. Wie können Vaterschaft/Mutterschaft nach deutschem Recht anerkannt werden, wer ist rechtlich gesehen der Vater/die Mutter? Wie ist der Name? Welche Nationalität hat das Kind?

 

Ziele einer Kooperation sind Gewährleistung eines professionellen Services für die Bürgerinnen und Bürger, Bündelung von Wissen, Ausfallsicherheit, Spezialisierung und natürlich mittelfristig Einsparungen bei allen Beteiligten.

Der Sulzbacher Stadtrat hat nun am 12.06.2025 eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Standesamt mit dem Standesamtsbezirk St. Ingbert, bestehend aus den ehemaligen Standesamtsbezirken St. Ingbert, Kirkel und Bexbach, begrüßt, ebenso der Gemeinderat in Kirkel. Der Stadtrat in Bexbach hat die Ausweitung der Kooperation am 11.09.2025 wegen der vermeintlichen Kostensteigerung abgelehnt.

In der Kostenübersicht der Sitzungsvorlage 2025/2122 BV wurden die Ist-Personalkosten St. Ingbert 2024 und der Stadt Sulzbach (2 Stellen) für den Personenstandsbereich angegeben. Anhand dieser Schätzungen ergaben sich geringfügige Erhöhungen bei den Personalkosten. Allerdings ist inzwischen davon auszugehen, dass lediglich eine Standesbeamtin aus Sulzbach nach St. Ingbert wechseln wird. Weiterhin werden in St. Ingbert in den kommenden Monaten zwei Kolleginnen aus der Elternzeit zurückkehren. Daher ist derzeit nicht mit einer Personalkostensteigerung zu rechnen.

Um dennoch eine durch die Ausweitung der Kooperation anfänglich möglicherweise verursachte Steigerung der Personalkosten abzufedern, wurde für die nächsten vier Jahre beim Innenministerium ein Zuschuss zu dieser interkommunalen Zusammenarbeit angefragt.

Die Verwaltung sieht im Laufe dieser Zeit Einsparpotenziale durch weitere Digitalisierung, Optimierung der Abläufe und Spezialisierung. Ebenso ist derzeit schon abzusehen, dass sich die Änderung der Gebührenordnung positiv auf die Einnahmen auswirken wird.

Um die Kooperation noch besser zu gestalten, wird die Verwaltung bei den Kooperationspartnern halbjährliche Treffen anregen, um sich bzgl. Personal, Organisation, Kostenentwicklung, Abrechnungsmodalitäten und Optimierungsmaßnahmen auszutauschen. Über diese Treffen sowie über die konkrete Kostenabrechnung wird im zuständigen Ausschuss berichtet werden. Die Entwicklung des Personalbedarfs erfolgt in Abstimmung mit dem HPFA.

 

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Finanz. Auswirkung

Aufgrund der veränderten Übernahme-Situation ist derzeit von keiner kooperationsbedingten Personalkostensteigerung auszugehen.

Durch die neue Gebührenordnung vom 21.11.2024 ist eine Einnahmenerhöhung beim Standesamt im laufenden Jahr zu erwarten.

Aufgrund der Mehreinnahmen durch die Änderung der Gebührenordnung und die Installation mehrerer Onlinedienste für die Bürgerinnen und Bürgern, ist davon auszugehen, dass im Falle einer Kooperation mit der Stadt Sulzbach/Saar sich dies positiv für alle Beteiligten Gemeinden/Städte auswirken wird.

 

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Anlagen

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